Wer nach Spanien auswandert, sollte sich möglichst früh mit dem spanischen Steuersystem beschäftigen. Dabei geht es nicht nur um die jährliche Einkommensteuererklärung. Je nach persönlicher Situation können Einkommensteuer, vierteljährliche Vorauszahlungen, Umsatzsteuer beziehungsweise IGIC, Unternehmenssteuern, Immobiliensteuern und Informationspflichten für Vermögen im Ausland eine Rolle spielen.
Besonders wichtig ist die Frage, ob man in Spanien steuerlich ansässig ist. Denn davon hängt unter anderem ab, ob Spanien grundsätzlich nur bestimmte spanische Einkünfte oder das weltweite Einkommen berücksichtigt.
Für Selbstständige und Unternehmer kommt eine zweite Besonderheit hinzu: Viele Steuerpflichten laufen während des Jahres. Wer erst bei der Jahreserklärung darüber nachdenkt, wie viel Geld für Steuern benötigt wird, kann schnell ein Liquiditätsproblem bekommen.
In diesem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Grundlagen des spanischen Steuersystems für Auswanderer. Eine individuelle Steuerberatung kann ein solcher Überblick allerdings nicht ersetzen.
Wann ist man in Spanien steuerpflichtig?
Zunächst muss zwischen einer einzelnen Steuerpflicht in Spanien und der steuerlichen Ansässigkeit unterschieden werden.
Auch jemand, der nicht in Spanien steuerlich ansässig ist, kann hier Steuern zahlen müssen – beispielsweise aufgrund einer spanischen Immobilie oder bestimmter in Spanien erzielter Einkünfte.
Wer dagegen steuerlich in Spanien ansässig ist, unterliegt grundsätzlich dem spanischen Einkommensteuersystem für Residenten.
Die 183-Tage-Regel
Eine der bekanntesten Regeln betrifft die Aufenthaltsdauer.
Wer sich während eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in Spanien aufhält, gilt grundsätzlich als in Spanien steuerlich ansässig.
Allerdings sollte man daraus nicht die vereinfachte Regel machen: „Unter 184 Tagen bin ich automatisch kein Steuerresident.“
Bei der Berechnung können auch vorübergehende Abwesenheiten eine Rolle spielen, sofern nicht eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat entsprechend nachgewiesen wird.
Nicht nur die Tage zählen
Die Aufenthaltsdauer ist außerdem nicht das einzige Kriterium.
Eine steuerliche Ansässigkeit kann auch vorliegen, wenn sich der Schwerpunkt beziehungsweise die Basis der wirtschaftlichen Aktivitäten oder Interessen direkt oder indirekt in Spanien befindet.
Zusätzlich gibt es eine widerlegbare Vermutung, wenn der nicht rechtlich getrennte Ehepartner und minderjährige unterhaltsabhängige Kinder gewöhnlich in Spanien leben.
Gerade bei Menschen, die einen Teil des Jahres in Deutschland und einen Teil in Spanien verbringen, sollte die steuerliche Ansässigkeit deshalb nicht ausschließlich anhand einer selbst geführten Tagesliste beurteilt werden.
Steuerresident bedeutet grundsätzlich Welteinkommen
Wer steuerlich in Spanien ansässig ist und dem spanischen IRPF unterliegt, muss grundsätzlich sein weltweites Einkommen berücksichtigen.
Dazu können je nach persönlicher Situation beispielsweise gehören:
- Arbeitslohn aus Spanien oder dem Ausland,
- Renten,
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit,
- Mieteinnahmen,
- Zinsen und andere Kapitalerträge,
- Gewinne aus bestimmten Vermögensveräußerungen,
- weitere Einkünfte aus dem Ausland.
Das bedeutet allerdings nicht, dass dasselbe Einkommen zwangsläufig zweimal vollständig besteuert wird.
Deutschland und Spanien: Doppelbesteuerung vermeiden
Zwischen Deutschland und Spanien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Es regelt für unterschiedliche Einkunftsarten, welcher Staat besteuern darf beziehungsweise wie eine mögliche Doppelbesteuerung vermieden wird.
Dabei gibt es keine allgemeine Regel, nach der alle deutschen Einkünfte eines in Spanien lebenden Deutschen automatisch nur in Spanien oder nur in Deutschland besteuert werden.
Die Behandlung hängt von der Art der Einkünfte ab.
Besonders bei Renten, Immobilien in Deutschland, Unternehmensbeteiligungen oder Einkünften aus beiden Ländern sollte die konkrete Situation deshalb steuerlich geprüft werden.
IRPF: Die spanische Einkommensteuer
Die Einkommensteuer für natürliche Personen heißt Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, kurz IRPF.
Sie betrifft steuerlich in Spanien ansässige natürliche Personen.
Wie hoch die tatsächliche Belastung ist, hängt unter anderem von Art und Höhe der Einkünfte, persönlichen Umständen und gegebenenfalls regionalen Regelungen ab.
Deshalb ist die Frage „Wie hoch ist die Einkommensteuer in Spanien?“ nicht mit einem einzigen Prozentsatz zu beantworten.
Arbeitnehmer und die Einkommensteuer
Bei Arbeitnehmern wird normalerweise bereits über die Gehaltsabrechnung ein IRPF-Betrag einbehalten.
Auf der spanischen nómina ist dieser Steuerabzug ausgewiesen.
Der monatliche Abzug ist jedoch zunächst eine Vorauszahlung beziehungsweise Anrechnung auf die endgültige Einkommensteuer.
Ob später eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss und welches Ergebnis daraus entsteht, hängt von der persönlichen Situation und den jeweils geltenden gesetzlichen Grenzen ab.
Ausländische Einkünfte nicht einfach vergessen
Für Auswanderer ist besonders wichtig, dass ein spanischer Steuerresident ausländische Einkünfte nicht einfach ignorieren darf, nur weil das Geld auf einem deutschen Konto eingeht.
Ob und wie diese Einkünfte in Spanien zu erklären sind, hängt von der jeweiligen Einkunftsart und einem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Genau hier entstehen viele grenzüberschreitende Steuerfragen, bei denen ein Steuerberater mit Erfahrung in internationalen Sachverhalten sinnvoll sein kann.
Selbstständige zahlen während des Jahres Steuern voraus
Wer als Autónomo tätig ist, sollte sich von der Vorstellung verabschieden, dass die Einkommensteuer ausschließlich einmal jährlich erledigt wird.
Bei Selbstständigen in der direkten Gewinnermittlung können beispielsweise vierteljährliche IRPF-Vorauszahlungen über Modelo 130 erforderlich sein.
Die regulären Fristen für die ersten drei Quartale laufen grundsätzlich vom 1. bis zum 20. April, Juli und Oktober. Für das vierte Quartal reicht die reguläre Frist grundsätzlich vom 1. bis zum 30. Januar des folgenden Jahres.
Je nach Tätigkeit und steuerlicher Situation können allerdings andere oder zusätzliche Modelle relevant sein.
Steuern alle drei Monate? Nicht für jeden gleich
Im Alltag hört man häufig, dass in Spanien „alle drei Monate die Steuern gemacht werden“.
Für viele Selbstständige beschreibt das den praktischen Rhythmus durchaus gut. Als allgemeine Regel für jeden Steuerpflichtigen wäre die Aussage jedoch falsch.
Ein Arbeitnehmer hat andere Pflichten als ein Autónomo. Eine SL wiederum hat andere Erklärungen und Vorauszahlungen als eine natürliche Person.
Entscheidend ist deshalb nicht, irgendeinen allgemeinen Steuerkalender aus dem Internet zu übernehmen, sondern zu wissen, welche Modelle für die eigene Tätigkeit tatsächlich angemeldet wurden.
IVA auf dem Festland und den Balearen
Auf dem spanischen Festland und den Balearen spielt für Unternehmer und Selbstständige grundsätzlich die Mehrwertsteuer IVA eine wichtige Rolle.
Eine typische vierteljährliche IVA-Erklärung ist Modelo 303.
Auch hier liegen die regulären Fristen für Quartalsmelder grundsätzlich im Januar sowie im April, Juli und Oktober.
Ob eine konkrete Tätigkeit IVA-pflichtig ist und welche Besonderheiten gelten, muss jedoch anhand der Tätigkeit geprüft werden.
Auf den Kanaren gibt es IGIC statt IVA
Auf den Kanarischen Inseln gilt statt des IVA grundsätzlich das Impuesto General Indirecto Canario, kurz IGIC.
Das ist für Auswanderer wichtig, weil die kanarische Steuerverwaltung und eigene Steuerformulare ins Spiel kommen.
Im allgemeinen IGIC-System wird beispielsweise Modelo 420 für die vierteljährliche Selbstveranlagung verwendet.
Die reguläre Einreichungsfrist läuft grundsätzlich vom 1. bis zum 20. April, Juli und Oktober. Für das vierte Quartal steht grundsätzlich der Januar zur Verfügung.
Bei Bankeinzug muss früher gehandelt werden
Wer die Zahlung per Lastschrift vom Bankkonto abwickelt, darf nicht bis zum letzten allgemeinen Abgabetag warten.
Beim Modelo 420 endet die Frist für die Einreichung mit Bankeinzug grundsätzlich bereits früher – typischerweise am 15. April, Juli und Oktober beziehungsweise mit einer gesonderten Januarfrist.
Das erklärt auch eine Erfahrung, die viele Unternehmer auf den Kanaren machen: Rund um den 20. des entsprechenden Monats muss die Liquidität für die Steuer vorhanden sein.
Unsere Erfahrung: Steuertermine muss man bei der Liquidität einplanen
Aus unserer eigenen unternehmerischen Erfahrung auf den Kanaren ist einer der wichtigsten Punkte nicht die komplizierte Berechnung einer Steuer, sondern etwas viel Einfacheres: Das Geld muss zum Steuertermin tatsächlich auf dem Konto sein.
Wer seine Erklärungen durch einen Steuerberater beziehungsweise eine Gestoría einreichen und die Beträge per Bankeinzug bezahlen lässt, muss diese Termine bei seiner Liquiditätsplanung berücksichtigen.
Der 20. April, Juli oder Oktober kommt schneller, als man denkt.
Deshalb sollte das Geld für die nächste Steuerzahlung nicht als frei verfügbares Betriebskapital betrachtet werden.
Unser Grundsatz: Steuergeld von Anfang an zurücklegen.
Wer beispielsweise einen guten Monat hatte, sollte nicht davon ausgehen, dass das gesamte Geld auf dem Geschäftskonto tatsächlich zur Verfügung steht.
Verspätete Steuerzahlungen können teuer werden
Steuerfristen sollte man in Spanien ernst nehmen. Allerdings muss zwischen unterschiedlichen Situationen unterschieden werden.
Wer eine Erklärung freiwillig verspätet nachholt, bevor die Steuerverwaltung ihn dazu aufgefordert hat, fällt grundsätzlich unter ein anderes Zuschlagssystem als jemand, bei dem die Finanzverwaltung bereits tätig geworden ist oder bei dem ein steuerlicher Verstoß sanktioniert wird.
Bei einer freiwilligen verspäteten Erklärung ohne vorherige Aufforderung beginnt der gesetzliche Zuschlag grundsätzlich bei einem Prozent und erhöht sich für jeden vollen Monat der Verspätung um einen weiteren Prozentpunkt. Nach mehr als zwölf Monaten gilt grundsätzlich ein Zuschlag von 15 Prozent; zusätzlich können dann Verzugszinsen relevant werden.
Andere Verstöße, nicht gezahlte Steuern oder bereits eingeleitete Verfahren können zu anderen und erheblich höheren Belastungen führen.
Wir würden deshalb nicht mit einer pauschalen Aussage wie „die Strafe beträgt immer 40 Prozent“ arbeiten. Aus der Praxis wissen wir aber, dass Steuerprobleme teuer werden können. Der sichere Weg ist, Fristen einzuhalten und genügend Liquidität für fällige Zahlungen vorzuhalten.
Eine SL zahlt nicht einfach immer 25 Prozent
Bei einer spanischen Kapitalgesellschaft wie einer Sociedad Limitada, kurz SL, kommt die Körperschaftsteuer Impuesto sobre Sociedades ins Spiel.
Häufig wird dafür pauschal ein Steuersatz von 25 Prozent genannt. Das ist der allgemeine Körperschaftsteuersatz, aber 2026 nicht für jedes Unternehmen automatisch der tatsächlich anzuwendende Satz.
Für bestimmte kleinere Unternehmen gelten abhängig von Umsatz, Unternehmensart und Steuerjahr andere beziehungsweise übergangsweise reduzierte Steuersätze.
Bei Unternehmen mit einem Vorjahresnettoumsatz von weniger als einer Million Euro gelten für 2026 grundsätzlich Übergangssätze von 19 Prozent für die ersten 50.000 Euro der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage und 21 Prozent für den darüberliegenden Teil, sofern keine andere Sonderregel greift.
Andere Unternehmen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für bestimmte kleinere Unternehmen erfüllen, können 2026 einem Satz von 23 Prozent unterliegen.
Deshalb sollte eine SL ihre Steuerbelastung nicht einfach mit „Gewinn × 25 Prozent“ kalkulieren.
Auch Gesellschaften haben laufende Steuertermine
Eine Gesellschaft erledigt ihre Körperschaftsteuer ebenfalls nicht ausschließlich einmal jährlich.
Für Unternehmen, die zu entsprechenden Vorauszahlungen verpflichtet sind, spielt Modelo 202 eine wichtige Rolle. Die regulären Vorauszahlungszeiträume liegen grundsätzlich in den ersten 20 Tagen der Monate April, Oktober und Dezember.
Daneben gibt es die eigentliche Körperschaftsteuererklärung, normalerweise Modelo 200.
Bei einem Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, liegt diese Jahreserklärung typischerweise im Juli des Folgejahres.
Auch hier zeigt sich, warum ein Unternehmen seinen eigenen Steuerkalender kennen sollte.
Steuern bei einer Immobilie in Spanien
Wer eine Immobilie in Spanien besitzt, kann ebenfalls steuerliche Verpflichtungen haben – unabhängig davon, ob er Arbeitnehmer, Rentner oder Unternehmer ist.
Dabei können unterschiedliche Ebenen zusammenkommen: lokale Immobiliensteuern, Einkommensteuer auf Vermietung oder zugerechnete Einkünfte sowie Steuern bei einem späteren Verkauf.
Außerdem unterscheiden sich die Regeln danach, ob der Eigentümer in Spanien steuerlich ansässig oder nicht ansässig ist.
Das Thema Immobilienbesteuerung ist deshalb umfangreich genug für einen eigenen Ratgeber und sollte bei einem konkreten Kauf oder Verkauf individuell geprüft werden.
Auch Nichtresidenten können in Spanien Steuern zahlen
„Ich bin kein Steuerresident in Spanien“ bedeutet nicht automatisch „Ich zahle in Spanien keine Steuern“.
Ein klassisches Beispiel ist eine spanische Immobilie.
Bei nicht in Spanien ansässigen Eigentümern können je nach Nutzung beispielsweise zugerechnete Einkünfte bei selbst genutzten beziehungsweise leerstehenden städtischen Immobilien, Mieteinkünfte oder ein Veräußerungsgewinn steuerlich relevant sein.
Dafür kommt unter anderem die Nichtresidentensteuer IRNR und Modelo 210 zum Einsatz.
Vermögen im Ausland: Modelo 720 nicht übersehen
Wer nach Spanien zieht, besitzt häufig weiterhin Vermögen in Deutschland oder einem anderen Land.
Für bestimmte im Ausland befindliche Vermögenswerte existiert mit Modelo 720 eine Informationspflicht.
Sie betrifft unterschiedliche Kategorien, insbesondere Konten bei ausländischen Finanzinstituten, bestimmte Wertpapiere beziehungsweise Rechte und Versicherungen sowie ausländische Immobilien und entsprechende Rechte.
Dabei gelten Schwellenwerte und zahlreiche Detailregeln. Die bekannte Grenze von 50.000 Euro wird nicht einfach pauschal über das gesamte Auslandsvermögen gerechnet, sondern die gesetzlichen Kategorien und Berechnungsvorschriften müssen beachtet werden.
Wer nach Spanien zieht und beispielsweise deutsche Bankkonten, Depots oder Immobilien behält, sollte deshalb ausdrücklich mit seinem Steuerberater klären, ob eine Informationspflicht besteht.
Vermögensteuer kann ebenfalls eine Rolle spielen
Bei höherem Vermögen kann zusätzlich die spanische Vermögensteuer relevant werden.
Die konkreten Freibeträge und Vergünstigungen können von der autonomen Gemeinschaft abhängen.
Unabhängig davon kann bereits eine Erklärungspflicht entstehen, wenn der nach den entsprechenden Regeln ermittelte Wert der Vermögenswerte und Rechte mehr als zwei Millionen Euro beträgt, auch wenn aufgrund von Freibeträgen oder anderen Regelungen letztlich keine Zahlung entsteht.
Für die meisten normalen Auswanderer wird dies kein tägliches Thema sein. Bei größerem Immobilien-, Depot- oder Unternehmensvermögen sollte es jedoch geprüft werden.
Unsere Erfahrung: Ein guter Steuerberater ist entscheidend
Wir würden unsere spanischen Steuerangelegenheiten nicht ohne einen guten Steuerberater beziehungsweise eine zuverlässige Gestoría erledigen.
Die Schwierigkeit liegt nicht nur darin, ein Formular auszufüllen. Entscheidend ist zunächst zu wissen, welches Formular überhaupt erforderlich ist, bei welcher Behörde es eingereicht werden muss, welche Frist gilt und welche weiteren Meldungen damit zusammenhängen.
Auf den Kanaren kommt hinzu, dass beispielsweise IGIC-Angelegenheiten über die kanarische Steuerverwaltung laufen, während andere Steuerpflichten gegenüber der staatlichen Agencia Tributaria bestehen.
Nach unserer Erfahrung ist professionelle Unterstützung deshalb sehr sinnvoll.
Das bedeutet allerdings nicht, dass man anschließend nichts mehr kontrollieren sollte.
Steuerberater beauftragen – trotzdem selbst den Überblick behalten
Auch ein guter Steuerberater entbindet den Unternehmer nicht davon, seine eigene wirtschaftliche Situation zu kennen.
Wir würden zumindest wissen wollen:
- Welche Steuererklärungen werden für mich abgegeben?
- Wann sind diese fällig?
- Welche Beträge werden voraussichtlich vom Konto abgebucht?
- Welche Jahreserklärungen kommen zusätzlich hinzu?
- Welche Unterlagen muss ich meinem Steuerberater rechtzeitig liefern?
- Welche Steuerbeträge sollte ich laufend zurücklegen?
Gerade die Kombination aus einem guten Berater und eigener Kontrolle halten wir für wesentlich sicherer, als steuerliche Angelegenheiten vollständig abzugeben und sich anschließend nicht mehr damit zu beschäftigen.
Keine Nachzahlungen erlebt – trotzdem Rücklagen bilden
Wir selbst hatten bislang keine unerwarteten Steuernachzahlungen.
Das ist jedoch kein Grund, auf Rücklagen zu verzichten. Im Gegenteil: Wer laufende Steuertermine kennt und entsprechende Beträge von Anfang an einplant, reduziert gerade das Risiko, von einer Zahlung überrascht zu werden.
Für Selbstständige und Unternehmen sollte deshalb neben der normalen betrieblichen Liquidität immer berücksichtigt werden, welcher Teil des Kontostands wirtschaftlich bereits für Steuern vorgesehen ist.
Typische Steuerfehler nach dem Umzug nach Spanien
- nur die 183-Tage-Regel betrachten und andere Kriterien der Steuerresidenz ignorieren,
- deutsche Einkünfte in Spanien nicht prüfen lassen,
- davon ausgehen, dass ein deutsches Bankkonto steuerlich in Spanien keine Rolle spielt,
- Quartalstermine nicht in die Liquiditätsplanung aufnehmen,
- Steuergeld für laufende Betriebsausgaben verwenden,
- IVA und IGIC verwechseln,
- bei einer SL pauschal mit 25 Prozent Körperschaftsteuer rechnen,
- ausländische Vermögenswerte und mögliche Informationspflichten vergessen,
- sich vollständig auf eine Gestoría verlassen, ohne eingereichte Erklärungen und Abbuchungen zu kontrollieren,
- erst nach Ablauf einer Frist nach professioneller Hilfe suchen.
Checkliste nach dem Umzug nach Spanien
Wer seinen Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt, sollte steuerlich zumindest folgende Punkte klären:
- Bin ich in diesem Kalenderjahr steuerlich in Spanien ansässig?
- Welche Einkünfte habe ich in Spanien?
- Welche Einkünfte bestehen weiterhin in Deutschland oder anderen Ländern?
- Welches Doppelbesteuerungsabkommen ist gegebenenfalls relevant?
- Muss ich eine spanische Einkommensteuererklärung abgeben?
- Bin ich Arbeitnehmer, Autónomo oder Gesellschafter beziehungsweise Geschäftsführer einer Gesellschaft?
- Welche Quartalsmeldungen gelten für mich?
- Gilt für meine Tätigkeit IVA oder auf den Kanaren IGIC?
- Besitze ich Immobilien in Spanien oder im Ausland?
- Habe ich ausländische Konten, Depots oder andere Vermögenswerte, die geprüft werden müssen?
- Welche Steuertermine sollte ich in meinem Kalender eintragen?
- Wie viel Geld muss ich für die nächsten Steuerzahlungen zurücklegen?
Hilfe bei Steuern und Organisation in Spanien
SpanienHelfer ist kein Steuerberatungsbüro und ersetzt keine professionelle steuerliche Beratung.
Wir können jedoch bei der praktischen Organisation unterstützen – beispielsweise dabei, einen geeigneten Steuerberater oder eine Gestoría zu finden, Termine und Unterlagen vorzubereiten oder herauszufinden, welcher Ansprechpartner für ein bestimmtes Problem benötigt wird.
Gerade für Neuankömmlinge besteht die Schwierigkeit häufig nicht darin, dass es keinen Spezialisten gibt, sondern darin, den richtigen Ansprechpartner zu finden und zu verstehen, welche Unterlagen dieser benötigt.
Unser Ansatz ist deshalb derselbe wie bei anderen Behördenthemen in Spanien: Abläufe verstehen, organisatorisch unterstützen und dort einen qualifizierten Spezialisten einbeziehen, wo fachliche Steuerberatung erforderlich ist.
FAQ zu Steuern in Spanien
Bin ich nach 183 Tagen automatisch Steuerresident in Spanien?
Wer sich mehr als 183 Tage während eines Kalenderjahres in Spanien aufhält, erfüllt grundsätzlich ein wichtiges Kriterium für die steuerliche Ansässigkeit. Es existieren jedoch weitere Kriterien, insbesondere der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen. Deshalb sollte die Situation nicht ausschließlich anhand der Tage beurteilt werden.
Muss ich als deutscher Resident in Spanien deutsche Einkünfte angeben?
Spanische Steuerresidenten unterliegen grundsätzlich mit ihrem weltweiten Einkommen dem IRPF. Wie bestimmte deutsche Einkünfte tatsächlich besteuert werden, hängt unter anderem von der Einkunftsart und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien ab.
Muss jeder in Spanien alle drei Monate Steuern erklären?
Nein. Viele Autónomos haben vierteljährliche Steuerpflichten, aber Arbeitnehmer, Selbstständige und Gesellschaften haben unterschiedliche Erklärungs- und Zahlungspflichten.
Wann zahlt ein Autónomo seine Einkommensteuer voraus?
Bei Modelo 130 liegen die regulären Fristen für die ersten drei Quartale grundsätzlich vom 1. bis 20. April, Juli und Oktober. Das vierte Quartal wird grundsätzlich vom 1. bis 30. Januar des Folgejahres erklärt.
Gibt es auf den Kanaren IVA?
Auf den Kanarischen Inseln gilt grundsätzlich IGIC anstelle des auf dem spanischen Festland und den Balearen verwendeten IVA. Deshalb gelten teilweise andere Formulare und die Agencia Tributaria Canaria ist für entsprechende IGIC-Angelegenheiten zuständig.
Wird IGIC am 20. des Monats abgebucht?
Bei einer vierteljährlichen Modelo-420-Erklärung endet die allgemeine Frist für die ersten drei Quartale grundsätzlich am 20. April, Juli beziehungsweise Oktober. Bei Zahlung per Bankeinzug muss die Erklärung grundsätzlich früher eingereicht werden. Die konkrete Abbuchung beziehungsweise Fälligkeit sollte anhand des jeweiligen Steuerkalenders geprüft werden.
Zahlt eine spanische SL immer 25 Prozent Körperschaftsteuer?
Nein. 25 Prozent ist der allgemeine Körperschaftsteuersatz, aber insbesondere für bestimmte kleinere Unternehmen gelten 2026 andere beziehungsweise übergangsweise reduzierte Steuersätze. Die konkrete Einstufung sollte der Steuerberater prüfen.
Was passiert, wenn eine Steuererklärung zu spät abgegeben wird?
Das hängt von der Situation ab. Bei freiwilliger verspäteter Abgabe ohne vorherige Aufforderung gelten andere Zuschläge als bei bereits eingeleiteten Verfahren oder sanktionierbaren Steuerverstößen. Deshalb sollte eine versäumte Frist möglichst schnell mit einem Steuerberater geklärt werden.
Brauche ich in Spanien unbedingt einen Steuerberater?
Es gibt keine allgemeine Vorschrift, nach der jede Privatperson oder jeder Selbstständige zwingend einen Steuerberater beauftragen muss. Nach unserer eigenen Erfahrung würden wir insbesondere unternehmerische Steuerpflichten in Spanien jedoch nicht ohne professionelle Unterstützung erledigen.
Muss ich mein Vermögen in Deutschland in Spanien melden?
Für bestimmte Vermögenswerte und Rechte im Ausland können Informationspflichten bestehen. Modelo 720 umfasst unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise ausländische Konten, bestimmte Wertpapiere und Rechte sowie Immobilien. Ob eine Meldepflicht besteht, hängt von den konkreten Vermögenswerten und Schwellenwerten ab.
Fazit: Steuern in Spanien frühzeitig organisieren
Das spanische Steuersystem ist für Auswanderer nicht deshalb schwierig, weil jede einzelne Steuer außergewöhnlich kompliziert wäre. Die Herausforderung besteht vielmehr darin, dass Wohnsitz, Einkunftsart, Selbstständigkeit, Gesellschaften, Immobilien und Vermögen unterschiedliche Pflichten auslösen können.
Die erste wichtige Frage lautet deshalb: Wo bin ich steuerlich ansässig?
Danach muss geklärt werden, welche Einkünfte und Vermögenswerte berücksichtigt werden müssen und welche Erklärungen tatsächlich für die eigene Situation gelten.
Für Selbstständige und Unternehmer kommt die laufende Liquiditätsplanung hinzu. Quartalstermine sollten im Kalender stehen und das voraussichtlich benötigte Steuergeld sollte nicht als frei verfügbares Betriebskapital betrachtet werden.
Unsere Erfahrung lässt sich auf drei einfache Regeln reduzieren:
Einen guten Steuerberater suchen. Die eigenen Steuertermine trotzdem kennen. Und das Geld für die Steuer rechtzeitig zurücklegen.
Damit wird das spanische Steuersystem zwar nicht automatisch einfach. Man verhindert aber viele der Probleme, die entstehen, wenn Fristen, Meldungen und Steuerzahlungen erst dann beachtet werden, wenn die Steuerverwaltung bereits reagiert hat.