Erben und Vererben in Spanien: Testament, Erbschaftsteuer und Kosten

Wer dauerhaft in Spanien lebt, eine Immobilie besitzt oder Angehörige in Deutschland hat, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Erben und Vererben beschäftigen. Denn bei einem Todesfall können deutsches und spanisches Recht zusammentreffen. Hinzu kommen unterschiedliche Steuerregeln, Behördengänge und Fristen.

Besonders problematisch kann es werden, wenn jemand in Spanien ein Haus erbt, aber nicht genügend Geld besitzt, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen.

Wir kennen einen solchen Fall aus unserem Bekanntenkreis auf den Kanarischen Inseln. Ein Bekannter erbte von einer nicht verwandten Frau ein Haus im Wert von ungefähr 300.000 Euro. Nach seinen Angaben wurde eine Erbschaftsteuer in der Größenordnung von 40 Prozent verlangt. Da er diesen Betrag nicht aufbringen konnte, musste er die Immobilie verkaufen.

Wie hoch die Erbschaftsteuer tatsächlich sein kann, welche Fristen gelten und was deutsche Auswanderer bei einem Testament beachten sollten, erklären wir in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei grenzüberschreitenden Erbfällen gilt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
  • Deutsche Staatsangehörige können in einem Testament grundsätzlich deutsches Erbrecht wählen.
  • Die Rechtswahl entscheidet nicht darüber, in welchem Land Erbschaftsteuer anfällt.
  • In Spanien beträgt die reguläre Frist für die Erbschaftsteuer grundsätzlich sechs Monate ab dem Todestag.
  • Eine Verlängerung kann grundsätzlich innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden.
  • Auf den Kanarischen Inseln gibt es eine Erbschaftsteuervergünstigung von 99,9 Prozent für bestimmte Verwandtschaftsgruppen.
  • Nicht verwandte Erben profitieren grundsätzlich nicht von dieser allgemeinen Vergünstigung.
  • Bei einem steuerpflichtigen Erwerb von 300.000 Euro kann die Erbschaftsteuer für eine nicht verwandte Person unter den angenommenen Voraussetzungen rund 111.000 Euro betragen.
  • Bei fehlendem Geld können unter bestimmten Voraussetzungen Stundungen oder Ratenzahlungen beantragt werden.

Welches Erbrecht gilt für Deutsche in Spanien?

Für grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der Europäischen Union ist die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 besonders wichtig. Sie gilt für Todesfälle seit dem 17. August 2015.

Grundsätzlich richtet sich die Erbfolge nach dem Recht des Staates, in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Ein Deutscher, der dauerhaft auf Teneriffa lebt und dort seinen Lebensmittelpunkt hat, kann deshalb grundsätzlich dem spanischen Erbrecht unterliegen.

Das gilt nicht nur für eine Immobilie in Spanien. Das nach der Verordnung bestimmte Erbrecht erfasst grundsätzlich den gesamten Nachlass, also beispielsweise auch Bankkonten oder Immobilien in Deutschland.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, im Testament das Recht des eigenen Staatsangehörigkeitsstaates zu wählen.

Kann ein Deutscher deutsches Erbrecht wählen?

Ja. Ein deutscher Staatsangehöriger kann in einer letztwilligen Verfügung grundsätzlich festlegen, dass für seine Erbfolge deutsches Recht gelten soll.

Eine entsprechende Rechtswahl kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Kinder oder andere Angehörige in Deutschland leben oder bereits ein deutsches Testament vorhanden ist.

Ohne eine wirksame Rechtswahl kann dagegen das spanische Erbrecht maßgeblich sein.

Bei spanischem Erbrecht müssen außerdem die Besonderheiten des jeweils anwendbaren regionalen Zivilrechts berücksichtigt werden.

Wichtig: Die Wahl deutschen Erbrechts verhindert keine spanische Erbschaftsteuer. Erbrecht und Steuerrecht sind zwei unterschiedliche Fragen.

Braucht man als Deutscher ein spanisches Testament?

Ein zusätzliches spanisches Testament ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben.

Ein wirksames deutsches Testament kann auch bei Vermögen in Spanien rechtlich relevant sein. Allerdings kann die praktische Abwicklung schwieriger werden, wenn Unterlagen übersetzt, ausländische Erbnachweise beschafft oder mehrere Behörden beteiligt werden müssen.

Bei Immobilienbesitz in Spanien kann deshalb ein spanisches notarielles Testament sinnvoll sein.

Wer bereits ein deutsches Testament hat, sollte jedoch nicht einfach ein zweites Testament erstellen lassen, ohne beide Verfügungen rechtlich aufeinander abzustimmen.

Ein späteres Testament kann frühere Verfügungen unter Umständen ganz oder teilweise widerrufen. Deshalb sollte eindeutig geregelt werden, welche Vermögenswerte erfasst werden und welches Recht gelten soll.

Für eine grenzüberschreitende Nachlassplanung empfiehlt sich ein Notar oder Rechtsanwalt mit Erfahrung im deutschen und spanischen Erbrecht.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Spanien?

In Spanien gibt es die Erbschaft- und Schenkungsteuer, den Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, kurz ISD.

Die Steuerbelastung hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wert des geerbten Vermögens
  • Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
  • Bereits vorhandenem Vermögen des Erben
  • Anwendbaren regionalen Steuerregeln
  • Gesetzlichen Freibeträgen und Vergünstigungen
  • Gegebenenfalls abzugsfähigen Schulden und Belastungen

Die Erbschaftsteuer ist in Spanien regional unterschiedlich ausgestaltet. Deshalb kann dieselbe Erbschaft in verschiedenen autonomen Gemeinschaften zu einer erheblich unterschiedlichen Steuerbelastung führen.

Auch die Frage, welche Steuerverwaltung zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, wo der Verstorbene und der Erbe steuerlich ansässig waren.

Erbschaftsteuer auf den Kanaren: Wer profitiert von 99,9 Prozent Vergünstigung?

Auf den Kanarischen Inseln wurde im September 2023 eine weitreichende Vergünstigung bei der Erbschaftsteuer eingeführt.

Für Erbschaften gilt grundsätzlich eine Vergünstigung von 99,9 Prozent der nach den einschlägigen Regeln ermittelten Steuer für die Verwandtschaftsgruppen I, II und III.

Zu diesen Gruppen gehören insbesondere:

  • Gruppe I: Kinder und andere Abkömmlinge unter 21 Jahren.
  • Gruppe II: Kinder und andere Abkömmlinge ab 21 Jahren, Ehepartner und bestimmte Vorfahren.
  • Gruppe III: Bestimmte weitere Angehörige, beispielsweise Geschwister, Nichten, Neffen sowie Onkel und Tanten; außerdem bestimmte verschwägerte Angehörige.
  • Gruppe IV: Weiter entfernte Verwandte und nicht verwandte Personen.

Die allgemeine kanarische Vergünstigung von 99,9 Prozent gilt nicht für Gruppe IV.

Wer beispielsweise einer guten Freundin, einem Freund oder einem langjährigen Bekannten eine Immobilie hinterlässt, muss deshalb mit einer deutlich höheren Steuerbelastung rechnen als bei einer begünstigten Erbschaft innerhalb der Familie.

Für besondere Sachverhalte können andere Vergünstigungen gelten. Die individuelle Steuerberechnung muss deshalb immer geprüft werden.

Unsere Erfahrung: Ein geerbtes Haus für 300.000 Euro und eine enorme Steuerforderung

Ein Bekannter von uns erbte vor ungefähr ein bis zwei Jahren auf den Kanarischen Inseln ein Haus von einer Frau, mit der er nicht verwandt war.

Der Wert des Hauses lag nach seinen Angaben bei ungefähr 300.000 Euro.

Er berichtete, dass kurz nach Ausstellung seiner Erbunterlagen eine Steuerforderung in der Größenordnung von 40 Prozent des Immobilienwertes auf ihn zukam.

Das wären bei einem Hauswert von 300.000 Euro ungefähr 120.000 Euro Erbschaftsteuer.

Unser Bekannter hatte diesen Betrag nicht auf seinem Bankkonto. Nach seiner Schilderung blieb ihm deshalb letztlich nur, die geerbte Immobilie zu verkaufen.

Besonders problematisch war nach seinen Angaben der zeitliche Ablauf. Er schilderte, dass nach Erhalt der Erbunterlagen nur ungefähr eine Woche zur Zahlung geblieben sei und kurz darauf eine Mahnung mit erheblichen zusätzlichen Forderungen eingegangen sei.

Wir haben die damaligen Steuerbescheide und Mahnungen nicht eingesehen. Deshalb können wir die genannten Fristen und die Höhe der zusätzlichen Forderungen nicht unabhängig bestätigen.

Die berichtete Steuerbelastung lässt sich dagegen anhand des gesetzlichen Steuertarifs gut nachvollziehen.

Beispielrechnung: Wie viel Steuer kostet ein geerbtes Haus für 300.000 Euro?

Wir rechnen mit folgenden Annahmen:

  • Steuerpflichtiger Erwerb: 300.000 Euro
  • Erbe und Verstorbene sind nicht miteinander verwandt.
  • Der Erbe gehört zur Verwandtschaftsgruppe IV.
  • Sein bereits vorhandenes Vermögen liegt unter 402.678,11 Euro.
  • Es greifen keine besonderen Steuervergünstigungen oder abzugsfähigen Belastungen.
  • Es wird der entsprechende gesetzliche Steuertarif zugrunde gelegt.
Berechnung Betrag
Steuerpflichtiger Erwerb 300.000,00 €
Grundsteuer nach progressivem Tarif 55.466,81 €
Multiplikationsfaktor für Gruppe IV 2,0
Erbschaftsteuer 110.933,62 €
Effektive Belastung ca. 37,0 %

Diese Modellrechnung liegt nahe an den rund 40 Prozent, von denen unser Bekannter berichtet hat.

Sie ist keine Nachberechnung seines tatsächlichen Steuerbescheids. Insbesondere können der steuerliche Immobilienwert, das vorhandene Vermögen und weitere Umstände zu einem anderen Ergebnis führen.

Bei Immobilien spielt zudem der steuerlich maßgebliche Wert eine wichtige Rolle. Dieser muss nicht mit einem geschätzten Verkaufspreis übereinstimmen.

Warum kann eine Erbschaftsteuer von fast 40 Prozent entstehen?

Die spanische Erbschaftsteuer ist progressiv ausgestaltet. Mit steigendem steuerpflichtigem Erwerb steigt auch die tarifliche Belastung.

Zusätzlich wird die nach dem Tarif berechnete Steuer grundsätzlich mit einem Faktor multipliziert, der unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis und vom bereits vorhandenen Vermögen des Erben abhängt.

Für nicht verwandte Erben der Gruppe IV beträgt dieser Multiplikationsfaktor bei einem vorhandenen Vermögen bis 402.678,11 Euro grundsätzlich 2,0.

Bei höherem Vorvermögen kann der Faktor weiter steigen.

Deshalb kann die tatsächliche Belastung einer größeren Erbschaft unter nicht verwandten Personen erheblich sein.

Wann muss die Erbschaftsteuer in Spanien bezahlt werden?

Die reguläre Frist für die Erklärung und Zahlung der spanischen Erbschaftsteuer beträgt grundsätzlich sechs Monate ab dem Todestag.

Das ist ein entscheidender Punkt, den viele Erben nicht kennen.

Die Frist beginnt nicht erst dann, wenn ein Erbschein ausgestellt oder die notarielle Erbschaftsannahme unterschrieben wurde.

Wenn die Beschaffung von Unterlagen mehrere Monate dauert, kann die Steuerfrist deshalb bereits weitgehend abgelaufen sein, bevor die Erben die Nachlassabwicklung abschließen.

Kann man die Sechsmonatsfrist verlängern?

Grundsätzlich kann eine Verlängerung um weitere sechs Monate beantragt werden.

Der Antrag muss innerhalb der ersten fünf Monate nach dem Todesfall gestellt werden.

Bei einer gewährten Verlängerung können Verzugszinsen anfallen.

Wer erst nach Ablauf der ersten fünf Monate reagiert, kann die reguläre Fristverlängerung grundsätzlich nicht mehr auf diesem Weg beantragen.

Deshalb sollte bei einem Todesfall mit Vermögen in Spanien möglichst früh geklärt werden, wer die Erbschaftsteuererklärung vorbereitet und welche Fristen laufen.

Was passiert, wenn die Erbschaftsteuer nicht rechtzeitig bezahlt wird?

Wer die Steuer nicht fristgerecht erklärt oder bezahlt, muss je nach Verfahrensstand mit zusätzlichen Forderungen rechnen.

Dabei muss zwischen Zuschlägen wegen verspäteter Erklärung, Vollstreckungszuschlägen, Verzugszinsen und möglichen Sanktionen unterschieden werden.

Für eine nicht rechtzeitig bezahlte, bereits festgesetzte oder selbst erklärte Steuerschuld gelten im spanischen Vollstreckungsverfahren grundsätzlich folgende Zuschläge:

Situation Vollstreckungszuschlag
Zahlung vor Zustellung der Vollstreckungsanordnung 5 %
Zahlung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist nach Zustellung 10 %
Spätere Zahlung 20 %, gegebenenfalls zuzüglich Verzugszinsen

Unser Bekannter berichtete von zusätzlichen Forderungen in der Größenordnung von 40 Prozent nach einer Mahnung.

Ein solcher pauschaler Mahnzuschlag von 40 Prozent entspricht nicht den normalen gesetzlichen Vollstreckungszuschlägen.

Ohne die damaligen Bescheide lässt sich nicht klären, ob mehrere Forderungen zusammengekommen sind, bereits andere Fristen abgelaufen waren oder die Beträge anders zu verstehen sind.

Wer eine solche Mahnung erhält, sollte sie unverzüglich von einem qualifizierten Steuerberater prüfen lassen.

Was tun, wenn man ein Haus erbt, aber die Steuer nicht bezahlen kann?

Genau hier liegt eines der größten praktischen Probleme bei Immobilienerbschaften.

Ein geerbtes Haus kann mehrere Hunderttausend Euro wert sein, ohne dass der Erbe über entsprechendes Bargeld verfügt.

Die Erbschaftsteuer richtet sich grundsätzlich nach dem steuerpflichtigen Erwerb, nicht danach, wie viel Geld tatsächlich auf dem Bankkonto des Erben liegt.

Ein Immobilienverkauf ist aber nicht automatisch die einzige Lösung.

1. Fristverlängerung frühzeitig beantragen

Wenn die Erbschaftsabwicklung länger dauert, sollte die reguläre Fristverlängerung möglichst früh geprüft werden.

Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb der ersten fünf Monate nach dem Todesfall gestellt werden.

2. Stundung oder Ratenzahlung prüfen

Die kanarische Steuerverwaltung sieht unter gesetzlichen Voraussetzungen besondere Stundungs- und Ratenzahlungsverfahren für die Erbschaftsteuer vor.

Je nach Sachverhalt kann eine Stundung um bis zu ein Jahr oder eine Zahlung in mehreren Jahresraten in Betracht kommen.

Ob ein solcher Antrag bewilligt wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls ab. Teilweise können Sicherheiten oder weitere Nachweise erforderlich sein.

Der Antrag sollte vor Ablauf der maßgeblichen Fristen gestellt werden.

3. Vorhandene Geldmittel aus dem Nachlass prüfen

Wenn zum Nachlass neben der Immobilie auch Bankguthaben gehören, sollte geprüft werden, ob diese unter den geltenden Voraussetzungen für die Steuerzahlung genutzt werden können.

Die Banken verlangen dafür regelmäßig geeignete Erbnachweise und steuerliche Unterlagen.

4. Finanzierung oder Verkauf vorbereiten

Wenn weder ausreichende Geldmittel noch eine bewilligte Stundung vorhanden sind, kann eine Finanzierung oder ein Immobilienverkauf notwendig werden.

Ein Verkauf unter erheblichem Zeitdruck kann wirtschaftlich nachteilig sein. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, wie viel Steuer tatsächlich anfällt und welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen.

Welche Unterlagen braucht man für eine Erbschaft in Spanien?

Die erforderlichen Unterlagen hängen davon ab, ob der Verstorbene in Spanien oder Deutschland gelebt hat, welche Vermögenswerte vorhanden sind und welches Erbrecht gilt.

Bei einer Erbschaft mit Immobilienbesitz in Spanien werden häufig folgende Dokumente benötigt:

  • Sterbeurkunde
  • Ausweisdokumente des Verstorbenen und der Erben
  • NIE beziehungsweise spanische Steueridentifikationsnummer der Beteiligten
  • Nachweis über das letzte Testament
  • Gegebenenfalls spanische Bescheinigung über letztwillige Verfügungen (Certificado de Últimas Voluntades)
  • Erbschein, europäisches Nachlasszeugnis oder andere geeignete Erbnachweise
  • Immobilienunterlagen und Grundbuchauszug (Nota Simple)
  • Angaben zum steuerlichen Immobilienwert
  • Nachweise über Schulden und Belastungen des Nachlasses
  • Bankunterlagen und sonstige Vermögensnachweise
  • Gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen und weitere Formnachweise

Welche Dokumente im konkreten Fall anerkannt werden, sollte mit dem zuständigen Notar oder der beauftragten Kanzlei geklärt werden.

Wie läuft die Übernahme einer geerbten Immobilie in Spanien ab?

Wenn ein Haus oder eine Wohnung in Spanien geerbt wird, sind mehrere Schritte notwendig.

  1. Erbrechtliche Situation klären: Prüfen, wer erbberechtigt ist und welches Recht angewendet wird.
  2. Erbnachweise beschaffen: Testament, Sterbeurkunde und gegebenenfalls weitere Nachlassdokumente organisieren.
  3. Nachlass erfassen: Immobilien, Konten, Schulden und sonstige Vermögenswerte feststellen.
  4. Erbschaft annehmen: Die erforderlichen Erklärungen und gegebenenfalls eine notarielle Erbschaftsurkunde vorbereiten.
  5. Erbschaftsteuer erklären: Die zuständige Steuerverwaltung und die anwendbaren Vergünstigungen bestimmen.
  6. Kommunale Steuern prüfen: Bei städtischen Grundstücken kann zusätzlich die kommunale Wertzuwachssteuer, die sogenannte Plusvalía Municipal, relevant sein.
  7. Grundbuch aktualisieren: Die Eigentumsänderung mit den erforderlichen Unterlagen eintragen lassen.

Bei der Erbschaftsteuer wird häufig das Modelo 650 verwendet. Für die Abwicklung eines Nachlasses können zusätzliche Formulare und Nachlassverzeichnisse erforderlich sein.

Je nach Ansässigkeit der Beteiligten ist die kanarische Steuerverwaltung oder die staatliche Agencia Tributaria zuständig.

Was kostet eine Erbschaft in Spanien außer der Erbschaftsteuer?

Neben der Erbschaftsteuer können weitere Kosten entstehen.

  • Notargebühren für die erforderlichen Urkunden
  • Grundbuchgebühren bei Immobilien
  • Gebühren für Bescheinigungen und Nachweise
  • Übersetzungen und gegebenenfalls Apostillen
  • Honorare von Rechtsanwälten und Steuerberatern
  • Gegebenenfalls kommunale Plusvalía Municipal
  • Weitere Kosten bei einer anschließenden Immobilienveräußerung

Die Höhe dieser Kosten hängt vom Nachlass, dem Umfang der erforderlichen Arbeiten und den beteiligten Dienstleistern ab.

Bei einer unkomplizierten Erbschaft innerhalb der Familie können die Kosten deutlich geringer ausfallen als bei einer grenzüberschreitenden Erbschaft mit mehreren Immobilien, Testamenten oder streitigen Ansprüchen.

Kann auch in Deutschland Erbschaftsteuer anfallen?

Ja. Wer Vermögen in Spanien erbt, sollte zusätzlich prüfen, ob eine deutsche Erbschaftsteuerpflicht besteht.

Nach deutschem Steuerrecht können insbesondere der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers beziehungsweise des Erwerbers und bestimmte weitere persönliche Anknüpfungspunkte relevant sein.

Auch besondere Regeln für deutsche Staatsangehörige nach einem Wegzug können eine Rolle spielen.

Dadurch kann es vorkommen, dass sowohl Spanien als auch Deutschland einen Erbfall steuerlich erfassen.

Eine mögliche Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer muss nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien über Einkommen- und Vermögensteuern regelt nicht automatisch die Erbschaftsteuer.

Gerade bei einem Nachlass mit Vermögen und Erben in beiden Ländern sollte deshalb eine deutsch-spanische Steuerberatung erfolgen.

Was passiert, wenn man ein geerbtes Haus anschließend verkauft?

Wer eine geerbte Immobilie verkauft, muss zwischen dem ursprünglichen Erbfall und dem späteren Verkauf unterscheiden.

Beim Erwerb durch Erbschaft kann Erbschaftsteuer anfallen.

Beim späteren Verkauf kann zusätzlich eine steuerpflichtige Wertsteigerung entstehen, die nach den jeweils geltenden Einkommensteuerregeln zu beurteilen ist.

Entscheidend sind unter anderem der steuerlich anzusetzende Erwerbswert, der Verkaufspreis und die gesetzlich berücksichtigungsfähigen Kosten.

Auch die kommunale Plusvalía Municipal kann bei einem Verkauf relevant sein.

Wer ein Haus wegen einer hohen Erbschaftsteuer verkaufen muss, sollte deshalb vor der Veräußerung berechnen lassen, welche weiteren Steuerfolgen entstehen können.

Wie kann man hohe Erbschaftsteuern vermeiden?

Eine rechtzeitige Nachlassplanung kann helfen, die rechtlichen und finanziellen Folgen einer Erbschaft besser zu steuern.

Besonders wichtig sind folgende Überlegungen:

  • Ist das vorhandene Testament noch aktuell?
  • Ist eine Rechtswahl zugunsten deutschen Erbrechts sinnvoll?
  • Welche Angehörigen oder anderen Personen sollen erben?
  • Welche Steuervergünstigungen gelten für die vorgesehenen Erben?
  • Wie hoch wäre die Steuer bei einem Immobilienerbe?
  • Steht genügend Geld zur Verfügung, um die Steuer zu bezahlen?
  • Welche Folgen hätten Schenkungen zu Lebzeiten?
  • Welche erbrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen entstehen in Deutschland?

Eine Schenkung zu Lebzeiten ist nicht automatisch steuerlich günstiger als eine Erbschaft. Sie kann eigene Schenkungsteuer, Einkommensteuerfolgen und weitere Kosten auslösen.

Eine seriöse Nachlassplanung sollte deshalb die gesamte Situation berücksichtigen und nicht nur einzelne Steuersätze vergleichen.

Unsere Empfehlung für deutsche Auswanderer

Die Erfahrung unseres Bekannten zeigt, dass eine Erbschaft auch zu erheblichen finanziellen Problemen führen kann.

Ein Haus im Wert von ungefähr 300.000 Euro klingt zunächst nach einem großen Vermögensgewinn. Wenn der Erbe jedoch nicht mit der verstorbenen Person verwandt ist, kann die Steuer einen sechsstelligen Betrag erreichen.

Wer diesen Betrag nicht aus eigenen Mitteln bezahlen kann, muss möglicherweise eine Finanzierung organisieren, einen Zahlungsaufschub beantragen oder die Immobilie verkaufen.

Deshalb empfehlen wir insbesondere Immobilienbesitzern auf den Kanarischen Inseln, die eigene Nachlassplanung rechtzeitig überprüfen zu lassen.

Das gilt besonders dann, wenn das Vermögen nicht an Ehepartner, Kinder oder andere steuerlich begünstigte Angehörige, sondern an Freunde oder Bekannte vererbt werden soll.

Auch die Erben selbst sollten sich möglichst unmittelbar nach einem Todesfall über die steuerlichen Fristen informieren.

Häufige Fragen zum Erben in Spanien

Kann ich als Deutscher in Spanien ein deutsches Testament behalten?

Ja, ein deutsches Testament kann grundsätzlich weiterhin wirksam sein. Entscheidend sind seine Wirksamkeit, sein Inhalt und die anwendbaren erbrechtlichen Regeln. Bei dauerhaftem Wohnsitz in Spanien sollte geprüft werden, ob eine ausdrückliche Rechtswahl sinnvoll ist.

Muss ich für mein Haus auf Teneriffa ein spanisches Testament machen?

Ein spanisches Testament ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Es kann die spätere Nachlassabwicklung aber erleichtern. Bereits vorhandene deutsche Testamente müssen dabei berücksichtigt werden.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer für Kinder auf den Kanaren?

Für bestimmte nahe Angehörige, darunter Kinder, gilt auf den Kanarischen Inseln grundsätzlich eine Steuervergünstigung von 99,9 Prozent. Die konkreten Voraussetzungen und die anwendbaren Regeln müssen im Einzelfall geprüft werden.

Gilt die Steuervergünstigung auch für einen Freund oder eine Freundin?

Nein, die allgemeine kanarische Vergünstigung von 99,9 Prozent für die Verwandtschaftsgruppen I bis III gilt grundsätzlich nicht für nicht verwandte Erben der Gruppe IV.

Sind 40 Prozent Erbschaftsteuer bei einem Haus für 300.000 Euro möglich?

Ja. Bei einem nicht verwandten Erben ergibt eine Modellrechnung unter bestimmten Annahmen eine Steuer von ungefähr 110.934 Euro. Das entspricht rund 37 Prozent des steuerpflichtigen Erwerbs. Im Einzelfall kann die Belastung abweichen.

Wie lange habe ich Zeit, die Erbschaftsteuer zu bezahlen?

Grundsätzlich sechs Monate ab dem Todestag. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb der ersten fünf Monate beantragt werden.

Was passiert, wenn ich die Erbschaftsteuer nicht bezahlen kann?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Stundungen oder Ratenzahlungen beantragt werden. Die Möglichkeiten sollten frühzeitig mit der zuständigen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater geprüft werden.

Muss ich eine spanische Immobilie verkaufen, wenn ich die Steuer nicht bezahlen kann?

Nicht automatisch. Zunächst sollten Stundung, Ratenzahlung, vorhandene Nachlassmittel und Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden. Wenn keine tragfähige Lösung möglich ist, kann ein Verkauf wirtschaftlich notwendig werden.

Muss ich in Deutschland und Spanien Erbschaftsteuer bezahlen?

Eine Steuerpflicht in beiden Ländern ist unter bestimmten Umständen möglich. Ob ausländische Steuern angerechnet werden können, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Fazit: Bei Immobilienerbschaften rechtzeitig an die Steuer denken

Erben und Vererben in Spanien ist für deutsche Auswanderer ein wichtiges Thema. Neben dem anwendbaren Erbrecht müssen insbesondere Testamente, Steuervergünstigungen, Fristen und die Finanzierung möglicher Steuerzahlungen berücksichtigt werden.

Auf den Kanarischen Inseln profitieren bestimmte Angehörige von sehr weitreichenden Erbschaftsteuervergünstigungen.

Für nicht verwandte Erben kann die Steuer dagegen erheblich sein.

Unser Praxisbeispiel mit einem Haus im Wert von ungefähr 300.000 Euro zeigt, dass eine Erbschaftsteuer in der Größenordnung von 40 Prozent keineswegs ausgeschlossen ist.

Unsere Empfehlung: Wer in Spanien Immobilien oder größere Vermögenswerte besitzt, sollte frühzeitig ein rechtlich abgestimmtes Testament und eine realistische Steuer- und Liquiditätsplanung erstellen lassen. Erben sollten unmittelbar nach einem Todesfall die laufenden Steuerfristen prüfen, auch wenn die Erbunterlagen noch nicht vollständig vorliegen.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen