Wer in Spanien seinen Arbeitsplatz verliert, kann unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten. Das spanische System unterscheidet jedoch zwischen dem beitragsabhängigen Arbeitslosengeld, verschiedenen Unterstützungsleistungen und einer besonderen Absicherung für Selbstständige.
Für Deutsche, die in Spanien leben oder dorthin auswandern möchten, gibt es zusätzlich wichtige europäische Regelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherungszeiten aus Deutschland berücksichtigt oder deutsches Arbeitslosengeld vorübergehend zur Arbeitssuche nach Spanien mitgenommen werden.
In diesem Ratgeber erklären wir, wer in Spanien Arbeitslosengeld erhält, wie viel bezahlt wird, wie lange der Anspruch besteht und welche Behörden auf Teneriffa und den übrigen Kanarischen Inseln zuständig sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Das reguläre spanische Arbeitslosengeld heißt prestación contributiva por desempleo und wird häufig als paro bezeichnet.
- Für einen eigenen beitragsabhängigen Anspruch sind grundsätzlich mindestens 360 Tage Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten sechs Jahre erforderlich.
- Die Leistung beträgt grundsätzlich 70 Prozent der maßgeblichen Berechnungsgrundlage während der ersten 180 Tage und anschließend 60 Prozent.
- Die Bezugsdauer liegt je nach Versicherungszeit zwischen 120 und 720 Tagen.
- Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eintritt der maßgeblichen Arbeitslosigkeit gestellt werden.
- Auf den Kanaren erfolgt die Arbeitsuchendmeldung beim Servicio Canario de Empleo (SCE). Über die Geldleistung entscheidet der staatliche SEPE.
- Versicherungszeiten aus Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Formular PD U1 berücksichtigt werden.
- Mit dem Formular PD U2 lässt sich deutsches Arbeitslosengeld unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend zur Arbeitssuche nach Spanien mitnehmen.
Welche Arten von Arbeitslosengeld gibt es in Spanien?
In Spanien muss zwischen drei wichtigen Leistungsarten unterschieden werden.
1. Beitragsabhängiges Arbeitslosengeld: Prestación contributiva
Die prestación contributiva ist die reguläre Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer, die ausreichend lange Beiträge geleistet haben und unfreiwillig arbeitslos werden.
Die Höhe hängt insbesondere von den beitragspflichtigen Bemessungsgrundlagen der letzten 180 Tage ab.
2. Arbeitslosenunterstützung: Subsidio por desempleo
Wer keinen Anspruch auf die reguläre Leistung hat oder diese bereits ausgeschöpft hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Arbeitslosenunterstützung erhalten.
Dafür gelten gesonderte Bedingungen, beispielsweise zu Einkommen, familiären Verpflichtungen, Versicherungszeiten oder Alter.
3. Absicherung für Selbstständige: Cese de actividad
Selbstständige, die in Spanien als autónomo angemeldet sind, erhalten bei Aufgabe ihrer Tätigkeit nicht automatisch das normale Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer.
Für sie existiert die besondere Leistung prestación por cese de actividad. Sie setzt unter anderem ausreichende Beitragszeiten und einen gesetzlich anerkannten Grund für die Beendigung oder Einschränkung der Tätigkeit voraus.
Wer hat Anspruch auf spanisches Arbeitslosengeld?
Für die reguläre prestación contributiva müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Person war in Spanien oder im Rahmen der EU-Koordinierungsregeln arbeitslosenversichert.
- Es liegen mindestens 360 anrechenbare Beitragstage innerhalb der letzten sechs Jahre vor, soweit diese nicht bereits für einen früheren Leistungsanspruch verwendet wurden.
- Es besteht eine gesetzlich anerkannte Arbeitslosigkeit, beispielsweise nach einer Kündigung oder dem Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrags.
- Die Person ist als arbeitssuchend gemeldet.
- Sie steht dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung und erfüllt die entsprechenden Mitwirkungspflichten.
- Sie hat das maßgebliche gesetzliche Rentenalter nicht bereits unter den für den Anspruch ausschließenden Voraussetzungen erreicht.
Auch deutsche Staatsangehörige können spanisches Arbeitslosengeld erhalten. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen, nicht die spanische Staatsangehörigkeit.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?
Wer seinen Arbeitsplatz freiwillig aufgibt, hat normalerweise nicht unmittelbar Anspruch auf die reguläre spanische Arbeitslosenleistung.
Das gilt beispielsweise bei einer gewöhnlichen Eigenkündigung ohne gesetzlich anerkannten Ausnahmegrund.
Anders kann es aussehen, wenn das Arbeitsverhältnis aus einem gesetzlich anerkannten Grund beendet wird, beispielsweise bei bestimmten schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Arbeitgeber.
Auch bei einer späteren neuen Beschäftigung und anschließender unfreiwilliger Arbeitslosigkeit können besondere Regeln gelten.
Wer eine Eigenkündigung plant, sollte deshalb vorher prüfen, welche Folgen sie für den Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man in Spanien?
Die Höhe der prestación contributiva richtet sich grundsätzlich nach dem Durchschnitt der maßgeblichen Beitragsbemessungsgrundlagen der letzten 180 beitragspflichtigen Tage.
| Bezugszeitraum | Grundsätzlicher Leistungssatz |
|---|---|
| Erste 180 Tage | 70 % der Berechnungsgrundlage |
| Ab dem 181. Tag | 60 % der Berechnungsgrundlage |
Die Leistung ist außerdem durch gesetzliche Mindest- und Höchstbeträge begrenzt.
Mindest- und Höchstbeträge 2026
| Familiäre Situation | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Mindestbetrag ohne berücksichtigungsfähige Kinder | 560 € |
| Mindestbetrag mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind | 749 € |
| Höchstbetrag ohne berücksichtigungsfähige Kinder | 1.225 € |
| Höchstbetrag mit einem berücksichtigungsfähigen Kind | 1.400 € |
| Höchstbetrag mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern | 1.575 € |
Diese Werte gelten für 2026 und können sich künftig ändern. Bei bestimmten Teilzeitkonstellationen und Sonderfällen gelten zusätzliche Berechnungsregeln.
Von der bewilligten Bruttoleistung können außerdem Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Einkommensteuerabzüge abgehen. Der tatsächliche Zahlungseingang kann deshalb niedriger sein.
Rechenbeispiel: Arbeitslos nach zwei Jahren Beschäftigung in Spanien
Angenommen, ein Arbeitnehmer hat zwei Jahre lang auf Teneriffa gearbeitet und verliert anschließend durch eine reguläre Kündigung seinen Arbeitsplatz.
Seine maßgebliche monatliche Berechnungsgrundlage beträgt 1.500 Euro. Er hat keine berücksichtigungsfähigen Kinder.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Monatliche Berechnungsgrundlage | 1.500 € |
| 70 % während der ersten 180 Tage | 1.050 € brutto |
| 60 % ab dem 181. Tag, rechnerisch | 900 € brutto |
| Anspruch bei 720 bis 899 Beitragstagen | 240 Tage |
In diesem Beispiel würde der Arbeitnehmer bei erfüllten Voraussetzungen grundsätzlich 240 Tage Arbeitslosengeld erhalten: zunächst 180 Tage mit 1.050 Euro monatlicher Bruttoleistung und anschließend 60 Tage mit 900 Euro monatlicher Bruttoleistung.
Die Rechnung unterstellt, dass die maßgeblichen Beitragszeiten und die Berechnungsgrundlage tatsächlich so festgestellt werden und keine besonderen Kürzungen greifen.
Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld in Spanien?
Die Dauer hängt davon ab, wie viele anrechenbare Tage innerhalb des maßgeblichen Sechsjahreszeitraums versichert waren.
| Anrechenbare Beitragstage | Arbeitslosengeld |
|---|---|
| 360 bis 539 Tage | 120 Tage |
| 540 bis 719 Tage | 180 Tage |
| 720 bis 899 Tage | 240 Tage |
| 900 bis 1.079 Tage | 300 Tage |
| 1.080 bis 1.259 Tage | 360 Tage |
| 1.260 bis 1.439 Tage | 420 Tage |
| 1.440 bis 1.619 Tage | 480 Tage |
| 1.620 bis 1.799 Tage | 540 Tage |
| 1.800 bis 1.979 Tage | 600 Tage |
| 1.980 bis 2.159 Tage | 660 Tage |
| Ab 2.160 Tagen | 720 Tage |
Der maximale reguläre Bezugszeitraum beträgt damit 720 Tage, also ungefähr zwei Jahre.
Bereits für einen früheren Anspruch verbrauchte Beitragszeiten können nicht beliebig erneut verwendet werden.
Arbeitslosengeld auf Teneriffa beantragen: SEPE oder SCE?
Auf den Kanarischen Inseln sind zwei unterschiedliche Stellen wichtig.
Servicio Canario de Empleo (SCE)
Der SCE ist die regionale Arbeitsverwaltung der Kanarischen Inseln.
Er ist unter anderem für die Anmeldung als arbeitssuchende Person, Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und bestimmte Weiterbildungsangebote zuständig.
Bei der Anmeldung wird das Dokument DARDE ausgestellt. Es dient als Nachweis der Arbeitsuchendmeldung und enthält Informationen zur erforderlichen Erneuerung der Anmeldung.
Servicio Público de Empleo Estatal (SEPE)
Der SEPE ist die staatliche Arbeitsverwaltung, die über die regulären Arbeitslosenleistungen und die meisten entsprechenden Unterstützungsleistungen entscheidet.
Wer auf Teneriffa seinen Arbeitsplatz verliert, muss deshalb normalerweise zunächst seine Arbeitsuchendmeldung beim SCE sicherstellen und anschließend die Geldleistung beim SEPE beantragen.
Die beiden Vorgänge sind nicht identisch. Eine Anmeldung beim SCE allein ist noch kein Antrag auf Arbeitslosengeld.
Schritt für Schritt: So beantragst du Arbeitslosengeld in Spanien
- Ende des Arbeitsverhältnisses klären: Kündigung, Vertragsende und gegebenenfalls noch offene bezahlte Urlaubstage prüfen.
- Beim regionalen Arbeitsdienst anmelden: Auf den Kanaren erfolgt dies beim SCE.
- Unterlagen vorbereiten: Ausweis, NIE, Bankverbindung und gegebenenfalls Nachweise über frühere Versicherungszeiten bereithalten.
- Antrag beim SEPE stellen: Die prestación contributiva kann über die elektronische Verwaltung oder über die dafür vorgesehenen persönlichen Antragswege beantragt werden.
- Bescheid kontrollieren: Beginn, Höhe, Dauer und mögliche Abzüge prüfen.
- Arbeitsuchendmeldung aktuell halten: Die im DARDE genannten Termine und Mitwirkungspflichten beachten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- NIE beziehungsweise Identifikationsunterlagen
- Nachweis der Arbeitsuchendmeldung
- Spanische Sozialversicherungsnummer
- Bankverbindung, auf die die Leistung überwiesen werden soll
- Gegebenenfalls Unterlagen zu Kindern oder familiären Verpflichtungen
- Gegebenenfalls PD U1 für Versicherungszeiten aus einem anderen EU-Staat
- Weitere Unterlagen, wenn der SEPE diese im Einzelfall anfordert
Das sogenannte Certificado de Empresa wird in vielen Fällen elektronisch vom Arbeitgeber an den SEPE übermittelt. Fehlt es, sollte der Sachverhalt geklärt werden.
Welche Antragsfrist gilt?
Der Antrag auf die reguläre spanische Arbeitslosenleistung muss grundsätzlich innerhalb von 15 Arbeitstagen gestellt werden.
Bei noch nicht genommenen, aber ausgezahlten Urlaubstagen kann sich der maßgebliche Beginn der Arbeitslosigkeit verschieben. Die konkrete Frist muss dann entsprechend berechnet werden.
Wird der Antrag verspätet gestellt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass der gesamte Anspruch verloren geht. Es können jedoch Leistungstage verloren gehen.
Deshalb sollte die Antragstellung nicht unnötig hinausgezögert werden.
Kann man deutsche Versicherungszeiten in Spanien anrechnen lassen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Innerhalb der Europäischen Union können Versicherungs- und Beschäftigungszeiten aus verschiedenen Mitgliedstaaten für einen Arbeitslosengeldanspruch berücksichtigt werden.
Das bedeutet aber nicht, dass jemand allein aufgrund früherer Beschäftigung in Deutschland automatisch spanisches Arbeitslosengeld bekommt.
Grundsätzlich kommt es auch darauf an, in welchem Land die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde. Für Grenzgänger und bestimmte andere grenzüberschreitende Beschäftigungssituationen bestehen Sonderregeln.
Wofür benötigt man das Formular PD U1?
Das Formular PD U1 bestätigt Versicherungs- und Beschäftigungszeiten aus einem anderen europäischen Staat.
Wer beispielsweise mehrere Jahre in Deutschland gearbeitet hat und später in Spanien beschäftigt war, kann damit die früheren deutschen Zeiten gegenüber dem SEPE nachweisen.
Die zuständigen Behörden können entsprechende Informationen auch direkt untereinander austauschen. Ein vorhandenes PD U1 kann die Bearbeitung jedoch erleichtern.
Wichtig: Das PD U1 überträgt keine laufenden deutschen Arbeitslosengeldzahlungen nach Spanien. Dafür gibt es das Formular PD U2.
Deutsches Arbeitslosengeld nach Spanien mitnehmen: So funktioniert PD U2
Wer in Deutschland bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend während der Arbeitssuche in Spanien weiterbeziehen.
Diese Möglichkeit wird als Leistungsexport bezeichnet.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind grundsätzlich:
- Es besteht ein Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld.
- Die Person ist vollständig arbeitslos und steht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung.
- Sie war vor der Ausreise grundsätzlich mindestens vier Wochen bei der deutschen Arbeitsverwaltung als arbeitslos gemeldet; Ausnahmen sind möglich.
- Die Mitnahme wurde vor der Ausreise mit der Agentur für Arbeit abgestimmt und das Dokument PD U2 beantragt.
- Nach der Ankunft erfolgt rechtzeitig die Anmeldung bei der zuständigen spanischen Arbeitsvermittlung.
Wie lange wird deutsches Arbeitslosengeld in Spanien weitergezahlt?
Der Leistungsexport ist grundsätzlich für drei Monate vorgesehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige deutsche Stelle eine Verlängerung auf insgesamt bis zu sechs Monate bewilligen.
Ein Anspruch auf diese Verlängerung besteht nicht automatisch.
Die Siebentagefrist nach der Ankunft
Nach der Abmeldung beziehungsweise Freistellung von der deutschen Arbeitsvermittlung muss die Anmeldung bei der spanischen Arbeitsvermittlung grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen erfolgen, damit die Leistung ohne entsprechende Nachteile weiterlaufen kann.
Auf Teneriffa ist dafür der Servicio Canario de Empleo zuständig.
Die konkrete Frist ergibt sich aus den Unterlagen zum Leistungsexport.
Beispiel: Mit deutschem Arbeitslosengeld nach Teneriffa
Eine Person verliert in Deutschland ihren Arbeitsplatz und erhält von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld.
Sie möchte auf Teneriffa eine neue Beschäftigung suchen.
Vor der Abreise beantragt sie bei der Agentur für Arbeit das Formular PD U2 und klärt, ab wann sie zur Arbeitssuche nach Spanien reisen darf.
Nach der Ankunft meldet sie sich innerhalb der vorgegebenen Frist beim SCE als arbeitssuchend an und legt die erforderlichen Unterlagen vor.
Während des genehmigten Leistungsexports wird das deutsche Arbeitslosengeld grundsätzlich weiter von Deutschland gezahlt.
Wenn die Person länger in Spanien bleiben möchte, muss sie eine mögliche Verlängerung rechtzeitig mit der deutschen Agentur für Arbeit klären.
Findet sie keine Arbeit und möchte ihren verbleibenden deutschen Anspruch behalten, muss sie die im PD U2 festgelegten Rückkehrfristen beachten.
Wer einfach nach Spanien umzieht und erst anschließend versucht, deutsches Arbeitslosengeld mitzunehmen, riskiert Probleme mit seinem Leistungsanspruch.
Was passiert, wenn das spanische Arbeitslosengeld endet?
Nach Ausschöpfung der regulären prestación contributiva kann unter bestimmten Voraussetzungen ein subsidio por desempleo infrage kommen.
Auch Personen, die weniger als 360 Tage Beiträge geleistet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu einer Unterstützungsleistung haben.
Die Bedingungen unterscheiden sich nach Leistungsart. Insbesondere können Einkommensgrenzen, familiäre Verpflichtungen, Versicherungszeiten und Altersvoraussetzungen relevant sein.
Wie hoch ist die Arbeitslosenunterstützung 2026?
Bei den entsprechenden allgemeinen Unterstützungsleistungen gelten 2026 grundsätzlich folgende Beträge:
| Bezugszeitraum | Monatliche Unterstützung |
|---|---|
| Erste sechs Monate | 570 € |
| Weitere sechs Monate | 540 € |
| Danach, soweit weiter Anspruch besteht | 480 € |
Die tatsächliche Anspruchsdauer hängt von der jeweiligen Unterstützungsleistung und den persönlichen Voraussetzungen ab.
Besondere Unterstützung für Arbeitslose ab 52 Jahren
Für bestimmte Arbeitslose ab 52 Jahren gibt es eine eigene Unterstützungsleistung, den subsidio para mayores de 52 años.
Diese beträgt 2026 grundsätzlich 480 Euro monatlich.
Der Anspruch setzt zusätzliche Voraussetzungen voraus, unter anderem hinsichtlich der Versicherungsbiografie, der Rentenversicherung und der persönlichen Einkommenssituation.
Bei dieser Leistung werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigt.
Die Unterstützung ist deshalb nicht mit einer allgemeinen Grundsicherung für jede arbeitslose Person über 52 Jahre gleichzusetzen.
Was gilt für Selbstständige in Spanien?
Wer in Spanien als autónomo arbeitet, ist grundsätzlich nicht über das normale Arbeitslosengeldsystem für Arbeitnehmer abgesichert.
Stattdessen gibt es die besondere Leistung bei Beendigung der selbstständigen Tätigkeit, die prestación por cese de actividad.
Vorausgesetzt werden unter anderem ausreichende Beitragszeiten, die Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und ein gesetzlich anerkannter Grund für die Beendigung beziehungsweise bestimmte Einschränkungen der Tätigkeit.
Eine freiwillige Geschäftsaufgabe allein reicht nicht in jedem Fall aus.
Der Antrag wird regelmäßig über die zuständige Mutua colaboradora con la Seguridad Social beziehungsweise die dafür vorgesehene Stelle abgewickelt.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich erheblich von denen des regulären Arbeitslosengeldes.
Welche Pflichten hat man während des Arbeitslosengeldbezugs?
Wer Arbeitslosengeld in Spanien bezieht, muss bestimmte Verpflichtungen erfüllen.
Dazu gehören insbesondere:
- Die Arbeitsuchendmeldung aktuell halten
- Vorgesehene Termine bei der Arbeitsvermittlung wahrnehmen
- Die gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungspflichten erfüllen
- Eine neue Beschäftigung oder andere relevante Änderungen melden
- Auslandsreisen und längere Abwesenheiten rechtzeitig mit der zuständigen Stelle klären
- Bei erforderlichen Nachweisen und Kontrollen mitwirken
Wer die Pflichten verletzt, muss je nach Fall mit einer Unterbrechung, Kürzung oder dem Verlust von Leistungen rechnen.
Besonders bei Reisen ins Ausland sollte vorher geprüft werden, welche Meldepflichten und Grenzen gelten.
Wo meldet man sich auf Teneriffa und den Kanaren arbeitslos?
Auf Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura, La Palma, La Gomera und El Hierro erfolgt die regionale Arbeitsuchendmeldung beim Servicio Canario de Empleo.
Der SCE bietet elektronische Verfahren für die Anmeldung, die Aktualisierung von Daten und die Erneuerung der Arbeitsuchendmeldung an.
Für viele Online-Verfahren wird ein digitales Zertifikat oder Cl@ve benötigt. Bereits registrierte Personen können für bestimmte Funktionen auch die Angaben ihres DARDE verwenden.
Für die staatlichen Geldleistungen ist dagegen der SEPE zuständig.
Wer einen persönlichen Termin benötigt, sollte vorab prüfen, welche Stelle für den jeweiligen Vorgang zuständig ist.
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld in Spanien
Bekomme ich als Deutscher Arbeitslosengeld in Spanien?
Ja. Deutsche Staatsangehörige können unter denselben maßgeblichen Voraussetzungen wie andere berechtigte Arbeitnehmer spanisches Arbeitslosengeld erhalten.
Wie lange muss ich in Spanien gearbeitet haben?
Für die reguläre beitragsabhängige Leistung sind grundsätzlich mindestens 360 anrechenbare Beitragstage innerhalb der letzten sechs Jahre erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können EU-Versicherungszeiten berücksichtigt werden.
Wie hoch ist das spanische Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich 70 Prozent der maßgeblichen Berechnungsgrundlage während der ersten 180 Tage und anschließend 60 Prozent. Gesetzliche Mindest- und Höchstbeträge begrenzen die Leistung.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Je nach anrechenbarer Versicherungszeit zwischen 120 und 720 Tagen.
Kann ich nach einer Eigenkündigung Arbeitslosengeld bekommen?
Nach einer gewöhnlichen freiwilligen Kündigung besteht normalerweise kein unmittelbarer Anspruch. Für bestimmte rechtlich anerkannte Beendigungsgründe und spätere Beschäftigungsverhältnisse gelten besondere Regeln.
Kann ich mein deutsches Arbeitslosengeld nach Spanien mitnehmen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Formular PD U2. Der Leistungsexport ist grundsätzlich für drei Monate möglich, gegebenenfalls mit genehmigter Verlängerung auf bis zu sechs Monate.
Was ist der Unterschied zwischen U1 und U2?
PD U1 bestätigt frühere Versicherungszeiten. PD U2 ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die vorübergehende Mitnahme einer bereits bewilligten Arbeitslosenleistung in einen anderen europäischen Staat.
Ist auf Teneriffa der SEPE oder der SCE zuständig?
Der SCE ist für die regionale Arbeitsuchendmeldung und Arbeitsvermittlung zuständig. Der SEPE bearbeitet die staatlichen Arbeitslosenleistungen.
Bekommen Selbstständige ebenfalls Arbeitslosengeld?
Für Selbstständige gibt es eine eigene Leistung bei Beendigung der Tätigkeit, die prestación por cese de actividad. Sie setzt besondere gesetzliche Voraussetzungen voraus.
Fazit: Vor allem Fristen und Zuständigkeiten beachten
Wer in Spanien arbeitslos wird, sollte möglichst schnell klären, ob ein Anspruch auf die reguläre prestación contributiva besteht und welche Fristen gelten.
Für Deutsche sind insbesondere die europäischen Regelungen zu den Formularen PD U1 und PD U2 wichtig.
Wer bereits in Spanien gearbeitet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen spanisches Arbeitslosengeld erhalten. Wer dagegen deutsches Arbeitslosengeld während der Arbeitssuche in Spanien weiterbeziehen möchte, muss den Leistungsexport vorher mit der Agentur für Arbeit abstimmen.
Auf den Kanarischen Inseln sollte außerdem zwischen der Arbeitsuchendmeldung beim SCE und dem Leistungsantrag beim SEPE unterschieden werden.
Unsere Empfehlung: Bei drohender Arbeitslosigkeit möglichst früh die Versicherungszeiten prüfen, erforderliche Dokumente besorgen und die zuständigen Behörden kontaktieren. Besonders bei grenzüberschreitenden Fällen können versäumte Fristen erhebliche finanzielle Folgen haben.
Offizielle Quellen
- SEPE: Arbeitslosenleistungen in Spanien
- SEPE: Aktuelle Leistungsbeträge und Grenzen
- SEPE: Reform der Arbeitslosenunterstützung
- Servicio Canario de Empleo: Anmeldung als arbeitssuchende Person
- Europäische Union: Arbeitslosengeld in ein anderes EU-Land mitnehmen
- Europäische Union: Arbeitslosigkeit bei Beschäftigung im Ausland