Gesundheitssystem in Spanien: Das sollten Auswanderer wissen

Wer nach Spanien auswandert, sollte sich frühzeitig damit beschäftigen, wie die medizinische Versorgung im neuen Wohnland funktioniert. Spanien verfügt über ein umfangreiches öffentliches Gesundheitssystem. Daneben gibt es einen großen privaten Gesundheitssektor mit eigenen Ärzten, Ärztezentren, Krankenhäusern und Krankenversicherungen.

Für Auswanderer ist jedoch zunächst eine andere Frage entscheidend: Auf welcher Grundlage bin ich nach meinem Umzug nach Spanien krankenversichert und habe ich Anspruch auf die öffentliche Gesundheitsversorgung?

Die Antwort hängt von der persönlichen Situation ab. Ein Arbeitnehmer befindet sich in einer anderen Ausgangslage als ein Selbstständiger, ein Rentner oder jemand, der ohne Erwerbstätigkeit nach Spanien zieht. Auch europäische Regelungen können eine Rolle spielen.

Dieser Ratgeber erklärt deshalb, wie das spanische Gesundheitssystem grundsätzlich funktioniert. Die Besonderheiten für Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und weitere Personengruppen behandeln wir in eigenen ausführlichen Ratgebern.

Wie funktioniert das Gesundheitssystem in Spanien?

Das öffentliche spanische Gesundheitssystem wird als Sistema Nacional de Salud (SNS) bezeichnet. Es umfasst unter anderem die medizinische Grundversorgung, spezialisierte medizinische Versorgung, Krankenhausbehandlungen, Notfallversorgung und Arzneimittelversorgung.

Eine wichtige Besonderheit besteht darin, dass die Gesundheitsversorgung in Spanien weitgehend dezentral organisiert ist. Die autonomen Gemeinschaften verfügen über eigene Gesundheitsdienste und organisieren einen großen Teil der praktischen Versorgung.

Wer beispielsweise auf den Kanarischen Inseln lebt, nutzt die dortigen regionalen Gesundheitsstrukturen. Wer an der Costa del Sol lebt, hat dagegen mit dem andalusischen Gesundheitswesen zu tun.

Dadurch können sich Portale, Apps, Terminverfahren und administrative Abläufe regional unterscheiden. Die regionalen Gesundheitsdienste sind jedoch Bestandteil des spanischen öffentlichen Gesundheitssystems.

Öffentliche und private Gesundheitsversorgung

In Spanien existieren öffentliche und private medizinische Versorgung nebeneinander. Auswanderer begegnen deshalb sowohl öffentlichen Gesundheitszentren und Krankenhäusern als auch privaten Praxen, Ärztezentren und Kliniken.

Wer einen anerkannten Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung besitzt, kann die Leistungen des öffentlichen Systems nach den jeweils geltenden Voraussetzungen nutzen.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen oder einzelne Behandlungen selbst zu bezahlen. Viele private Versicherungen arbeiten mit bestimmten Ärzten, medizinischen Zentren und Krankenhäusern zusammen.

Beide Systeme dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Eine Behandlung in einer privaten Klinik wird nicht allein deshalb vom öffentlichen Gesundheitssystem übernommen, weil der Patient grundsätzlich öffentlich abgesichert ist. Ebenso schafft eine private Krankenversicherung nicht automatisch einen Anspruch auf sämtliche Leistungen des öffentlichen Systems.

Es ist auch möglich, öffentlichen Gesundheitsschutz zu besitzen und zusätzlich private medizinische Leistungen zu nutzen. Ob eine solche Kombination sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation und den gewünschten Leistungen ab.

Wer hat Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung?

Für Auswanderer ist dies eine der wichtigsten Fragen. Der Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem lässt sich nicht allein anhand der Staatsangehörigkeit beurteilen.

Entscheidend ist vielmehr, auf welcher rechtlichen beziehungsweise sozialversicherungsrechtlichen Grundlage der Anspruch auf Gesundheitsversorgung besteht.

Bei Menschen, die in Spanien arbeiten und dem spanischen Sozialversicherungssystem unterliegen, kann sich der Anspruch aus ihrer sozialversicherungsrechtlichen Stellung ergeben. Bei anderen Personen können spanische Vorschriften oder europäische Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit maßgeblich sein.

Das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) beziehungsweise in bestimmten Fällen das Instituto Social de la Marina spielt bei der Anerkennung des Anspruchs auf öffentliche Gesundheitsversorgung eine wichtige Rolle.

Eine NIE, die Anmeldung bei einer Gemeinde oder die bloße Tatsache, EU-Bürger zu sein, sollte deshalb nicht mit einem geklärten Krankenversicherungsschutz gleichgesetzt werden. Vor einem dauerhaften Umzug sollte eindeutig feststehen, über welchen Weg die eigene Gesundheitsversorgung abgesichert ist.

Arbeitnehmer in Spanien

Wer regulär in Spanien beschäftigt ist, kommt typischerweise über das spanische Sozialversicherungssystem mit der öffentlichen Gesundheitsversorgung in Berührung. Die Absicherung sollte dabei nicht isoliert betrachtet werden, denn Sozialversicherung, Beschäftigungsverhältnis und Gesundheitsversorgung hängen miteinander zusammen.

Für Arbeitnehmer stellen sich deshalb weitere Fragen: Benötige ich eine spanische Sozialversicherungsnummer? Wer meldet mich an? Ab wann besteht Versicherungsschutz? Und welche Schritte sind anschließend notwendig, um die Gesundheitsversorgung praktisch nutzen zu können?

Diese Fragen behandeln wir ausführlich in einem eigenen Ratgeber über Arbeiten, Sozialversicherung und Krankenversicherung in Spanien.

Selbstständige und Autónomos

Auch bei Selbstständigen ist die Gesundheitsversorgung eng mit dem Sozialversicherungssystem verbunden. Wer sich in Spanien als Autónomo selbstständig macht, sollte deshalb Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung nicht getrennt von der eigentlichen Anmeldung der Selbstständigkeit betrachten.

Zum Gesamtprozess gehören unter anderem die steuerliche Anmeldung, die sozialversicherungsrechtliche Registrierung und die daraus entstehenden Pflichten und Beiträge.

Weil eine Selbstständigkeit zahlreiche weitere steuerliche und administrative Fragen aufwirft, behandeln wir das Thema in einem eigenen Leitfaden: Selbstständig in Spanien: Autónomo werden.

Rentner und das Formular S1

Bei Rentnern aus anderen europäischen Staaten kann die Ausgangslage anders sein als bei Arbeitnehmern in Spanien. Wer seinen Wohnsitz nach Spanien verlegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin über einen anderen europäischen Staat für die Gesundheitsversorgung abgesichert sein.

In solchen grenzüberschreitenden Fällen kann das europäische Formular S1 eine wichtige Rolle spielen. Es dient dazu, einen bestehenden Anspruch auf Gesundheitsversorgung im Wohnstaat zu registrieren, wenn nach den einschlägigen europäischen Regeln ein anderer Staat für die Absicherung zuständig ist.

Ein wichtiger Anwendungsfall sind Rentner, die ihren Ruhestand in einem anderen EU-Staat verbringen. Welcher Staat tatsächlich zuständig ist und welche Stelle das S1 ausstellt, hängt jedoch von der persönlichen Renten- und Versicherungssituation ab.

Deshalb bekommt dieses Thema einen eigenen ausführlichen Ratgeber: S1-Formular in Spanien: Krankenversicherung für Rentner und andere Berechtigte.

EHIC und TSE: Europäische Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird auf Spanisch Tarjeta Sanitaria Europea (TSE) genannt und international häufig als EHIC bezeichnet.

Sie dient der medizinisch notwendigen staatlichen Gesundheitsversorgung während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen teilnehmenden europäischen Staat. Ein typischer Anwendungsfall ist beispielsweise eine Reise oder ein Urlaub.

Ein häufiger Fehler besteht darin, die EHIC als dauerhafte Krankenversicherung nach einer Auswanderung anzusehen. Dafür ist sie grundsätzlich nicht gedacht. Wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz nach Spanien verlegt, muss klären, auf welcher Grundlage dort dauerhaft Anspruch auf Gesundheitsversorgung besteht.

EHIC, S1 und die reguläre Absicherung nach einem dauerhaften Umzug erfüllen damit unterschiedliche Funktionen. Die Unterschiede erklären wir später zusätzlich in einem eigenen Ratgeber.

Was ist die Tarjeta Sanitaria Individual?

Wer Anspruch auf die öffentliche Gesundheitsversorgung in Spanien hat, begegnet der Tarjeta Sanitaria Individual (TSI). Sie ist die persönliche Gesundheitskarte und dient zur Identifikation innerhalb des öffentlichen Gesundheitssystems.

Die Gesundheitskarten werden von den zuständigen Gesundheitsverwaltungen der autonomen Gemeinschaften ausgegeben. Eine ordnungsgemäß ausgestellte TSI kann grundsätzlich im gesamten Sistema Nacional de Salud zur Identifikation des Patienten verwendet werden.

Die Karte spielt beim Zugang zu medizinischen Leistungen eine wichtige Rolle und wird auch im Zusammenhang mit elektronischen Verordnungen und der Abgabe verschriebener Medikamente verwendet.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Gesundheitskarte und Versicherungsanspruch: Die Tarjeta Sanitaria schafft nicht automatisch den zugrunde liegenden Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung. Zunächst muss geklärt sein, auf welcher Grundlage dieser Anspruch besteht.

Wie bekommt man die spanische Gesundheitskarte?

Der konkrete Ablauf hängt von der persönlichen Situation und der autonomen Gemeinschaft ab. Deshalb gibt es nicht für jeden Auswanderer eine einzige identische Liste von Schritten und Unterlagen.

Grundsätzlich muss zunächst der Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung bestehen beziehungsweise anerkannt oder registriert sein. Anschließend erfolgt die praktische Einbindung in den zuständigen regionalen Gesundheitsdienst.

Je nach Region und persönlicher Situation können dabei unter anderem Identitätsnachweise, Wohnsitzdaten und Nachweise über den Anspruch auf Gesundheitsversorgung erforderlich sein.

Weil sich die administrativen Abläufe regional unterscheiden können, erstellen wir zusätzlich konkrete Anleitungen für die Kanarischen Inseln und Andalusien. Dort können wir später Schritt für Schritt zeigen, welche Stelle zuständig ist und wie die jeweilige Gesundheitskarte beantragt wird.

Das Centro de Salud

Für viele Einwohner ist das Centro de Salud die wichtigste erste Anlaufstelle im öffentlichen spanischen Gesundheitssystem. Es gehört zur medizinischen Primärversorgung, der sogenannten Atención Primaria.

Die Primärversorgung beschränkt sich nicht auf die Behandlung akuter Erkrankungen. Zu ihren Aufgaben gehören auch Gesundheitsförderung, Prävention, Betreuung chronischer Erkrankungen und weitere grundlegende medizinische Leistungen.

Welches Centro de Salud zuständig ist, richtet sich in der Praxis normalerweise nach dem Wohnort und der regionalen Zuordnung innerhalb des jeweiligen Gesundheitsdienstes.

Nach einem dauerhaften Umzug ist es deshalb sinnvoll, nicht erst im Krankheitsfall herauszufinden, welches Gesundheitszentrum zuständig ist.

Hausarzt: Médico de Familia

Im öffentlichen Gesundheitssystem spielt der Médico de Familia eine zentrale Rolle. Er entspricht in seiner Funktion weitgehend dem Hausarzt und ist bei vielen gesundheitlichen Problemen die erste ärztliche Anlaufstelle.

Der Hausarzt behandelt nicht nur akute Beschwerden. Er begleitet beispielsweise auch chronische Erkrankungen, verordnet Medikamente und kann weitere diagnostische oder fachärztliche Untersuchungen veranlassen.

Für Auswanderer ist es deshalb hilfreich, nach der Registrierung im regionalen Gesundheitssystem zu wissen, welchem Arzt und welchem Centro de Salud sie zugeordnet sind und wie dort Termine vereinbart werden.

Wie kommt man zum Facharzt?

Die spezialisierte medizinische Versorgung ist ein eigener Bereich des öffentlichen Gesundheitssystems. Dazu gehören unter anderem fachärztliche Sprechstunden, diagnostische und therapeutische Verfahren sowie spezialisierte Behandlungen im Krankenhaus.

Im öffentlichen System führt der Weg zu einem Facharzt häufig über die Primärversorgung. Der Hausarzt beurteilt die Situation und kann bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit eine Überweisung beziehungsweise weitere fachärztliche Abklärung veranlassen.

Davon zu unterscheiden ist der direkte Besuch eines privaten Facharztes. Wer eine private Praxis oder Klinik nutzt, sollte vorher klären, ob die Behandlung von einer privaten Krankenversicherung übernommen wird oder selbst bezahlt werden muss.

Bei medizinischen Notfällen gelten selbstverständlich andere Versorgungswege. Ein akuter Notfall muss nicht zunächst über einen regulären Hausarzttermin geführt werden.

Krankenhäuser und stationäre Behandlung

Öffentliche Krankenhäuser übernehmen im spanischen Gesundheitssystem unter anderem spezialisierte ambulante Untersuchungen, Operationen und stationäre Behandlungen. Bei planbaren Behandlungen führt der Weg normalerweise über die vorgesehenen Zuweisungs- und Überweisungsstrukturen des öffentlichen Systems.

Wer von einem Arzt der Primärversorgung oder einem Facharzt weiterbehandelt werden muss, kann entsprechend an eine spezialisierte Einrichtung oder ein Krankenhaus überwiesen werden.

In vielen Regionen Spaniens gibt es gleichzeitig öffentliche und private Krankenhäuser. Gerade in touristischen Gebieten ist diese Unterscheidung wichtig. Eine Klinik ist nicht automatisch Teil des öffentlichen Gesundheitssystems, nur weil sie medizinische Leistungen anbietet.

Vor einer geplanten Behandlung sollte deshalb geklärt werden, ob es sich um eine öffentliche oder private Einrichtung handelt und über welchen Kostenträger die Behandlung abgerechnet wird.

Medizinischer Notfall in Spanien: 112

Bei einem ernsthaften medizinischen Notfall kann in Spanien die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 gewählt werden. Die Nummer gilt in ganz Spanien und der Anruf ist kostenlos.

Über die 112 werden nicht nur medizinische Notfälle koordiniert. Die Notrufzentrale kann auch bei anderen akuten Gefahrensituationen die zuständigen Rettungs- und Sicherheitsdienste einschalten.

Bei einem medizinischen Notfall sollte nicht aus Sorge über die normale Terminstruktur eines Centro de Salud gewartet werden. Für akute Notfälle stehen entsprechende Notfallstrukturen zur Verfügung.

Davon zu unterscheiden sind Beschwerden, die kurzfristig medizinisch beurteilt werden sollten, aber keinen lebensbedrohlichen Notfall darstellen. Die konkrete Organisation solcher dringenden Behandlungen kann sich regional unterscheiden.

Medikamente und Rezepte in Spanien

Medikamente werden in Spanien über Apotheken, die Farmacias, abgegeben. Verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen eine entsprechende ärztliche Verordnung.

Im öffentlichen Gesundheitssystem spielen elektronische Rezepte eine wichtige Rolle. Dadurch können verordnete Medikamente elektronisch hinterlegt und über die Gesundheitskarte beziehungsweise die dafür vorgesehenen Systeme in der Apotheke abgerufen werden.

Die elektronischen Rezeptsysteme der autonomen Gemeinschaften sind zunehmend miteinander vernetzt. Das ist insbesondere für Menschen hilfreich, die sich zeitweise in einer anderen spanischen Region aufhalten und dort ein bereits elektronisch verordnetes Medikament benötigen.

Wer dauerhaft bestimmte Medikamente einnimmt, sollte sich möglichst früh darum kümmern, wie die bisherige Behandlung nach dem Umzug fortgesetzt wird. Handelsnamen, verfügbare Präparate und Verschreibungsregeln können sich von denen des bisherigen Wohnlandes unterscheiden.

Es kann deshalb sinnvoll sein, für die erste Zeit medizinische Unterlagen, eine aktuelle Medikamentenliste und Angaben zu Wirkstoffen und Dosierungen bereitzuhalten.

Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten

Bei öffentlich finanzierten verschreibungspflichtigen Arzneimitteln können Eigenanteile beziehungsweise Zuzahlungen entstehen. Ob und in welcher Höhe eine Beteiligung anfällt, hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Regeln und der persönlichen Situation ab.

Für Rentner, Erwerbstätige und bestimmte besonders geschützte Personengruppen können unterschiedliche Regelungen gelten. Auch Einkommensgrenzen und Befreiungstatbestände können eine Rolle spielen.

Weil sich diese Vorschriften ändern können, nennen wir an dieser Stelle bewusst keine dauerhaft festgeschriebene Prozenttabelle. Wer seine konkrete Zuzahlung wissen möchte, sollte den aktuell geltenden Stand für seine persönliche Situation prüfen.

Zahnärztliche Versorgung in Spanien

Bei Zahnbehandlungen sollte man nicht davon ausgehen, dass der Umfang der öffentlichen Versorgung mit der allgemeinen haus- und fachärztlichen Versorgung vergleichbar ist.

Die öffentliche zahnmedizinische Versorgung umfasst bestimmte Leistungen und Programme, deckt jedoch nicht automatisch sämtliche Behandlungen ab, die Patienten aus einer privaten Zahnarztpraxis kennen.

Viele zahnärztliche Leistungen werden deshalb privat erbracht und vom Patienten selbst oder gegebenenfalls über eine entsprechende private Versicherung bezahlt.

Wer regelmäßig umfangreiche Zahnbehandlungen benötigt, sollte diesen Bereich bei der Planung seiner Gesundheitskosten berücksichtigen und vor einer Behandlung klären, welche Leistungen tatsächlich übernommen werden.

Private Krankenversicherung in Spanien

Neben dem öffentlichen Gesundheitssystem gibt es in Spanien einen großen privaten Gesundheitsmarkt. Private Krankenversicherungen ermöglichen je nach Tarif den Zugang zu privaten Ärzten, Fachärzten, Diagnosezentren und Krankenhäusern.

Für manche Auswanderer ist eine private Krankenversicherung Bestandteil ihrer Absicherung. Andere besitzen bereits einen Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung und schließen zusätzlich eine private Versicherung ab, um weitere Wahlmöglichkeiten zu erhalten.

Private Krankenversicherungen unterscheiden sich allerdings erheblich. Ein niedriger Monatsbeitrag allein sagt wenig darüber aus, wie umfassend der tatsächliche Versicherungsschutz ist.

Vor Vertragsabschluss sollten unter anderem Leistungsumfang, Ärztenetz, Krankenhausleistungen, Selbstbeteiligungen beziehungsweise Copagos, Wartezeiten und mögliche Altersgrenzen geprüft werden.

Besonders wichtig ist der Umgang mit bestehenden Erkrankungen. Je nach Versicherer und Tarif können Gesundheitsfragen gestellt, bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen oder besondere Bedingungen vereinbart werden.

Wer eine private Versicherung für aufenthaltsrechtliche Zwecke benötigt, sollte außerdem prüfen, ob der konkrete Tarif die dafür geltenden Anforderungen erfüllt. Nicht jede günstige private Police ist automatisch für jeden Zweck geeignet.

Die Auswahl einer privaten Krankenversicherung behandeln wir deshalb später in einem eigenen Ratgeber ausführlich.

Öffentliche und private Versorgung kombinieren

Öffentliche und private Gesundheitsversorgung schließen sich im Alltag nicht zwingend gegenseitig aus. Wer Anspruch auf das öffentliche Gesundheitssystem hat, kann zusätzlich privat versichert sein oder einzelne medizinische Leistungen selbst bezahlen.

Ein Patient kann beispielsweise seinen regulären Hausarzt im öffentlichen Centro de Salud nutzen und für eine bestimmte Untersuchung einen privaten Facharzt aufsuchen.

Dabei sollte immer klar sein, über welchen Versorgungsweg die konkrete Behandlung erfolgt. Wer einen privaten Arzt aufsucht, sollte vorher wissen, ob eine Versicherung die Kosten übernimmt oder ob die Rechnung selbst bezahlt werden muss.

Das ist gerade in touristisch geprägten Regionen wichtig. Dort gibt es viele private medizinische Anbieter, teilweise auch mit deutsch- oder englischsprachigem Personal. Die angebotene Sprache sagt jedoch nichts darüber aus, ob eine Behandlung Bestandteil des öffentlichen Gesundheitssystems ist.

Regionale Unterschiede im spanischen Gesundheitssystem

Das Sistema Nacional de Salud bildet den gemeinsamen Rahmen, die praktische Gesundheitsversorgung wird jedoch zu einem großen Teil von den autonomen Gemeinschaften organisiert.

Dadurch können sich beispielsweise Internetportale, Gesundheits-Apps, Verfahren zur Terminvereinbarung, Bezeichnungen einzelner Dienste und administrative Abläufe unterscheiden.

Für einen Auswanderer ist deshalb nicht nur wichtig zu verstehen, wie das spanische System grundsätzlich funktioniert. Nach dem Umzug muss zusätzlich geklärt werden, wie der zuständige Gesundheitsdienst der eigenen autonomen Gemeinschaft organisiert ist.

Gesundheitsversorgung auf den Kanarischen Inseln

Wer auf Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura oder einer anderen Kanareninsel lebt, nutzt die regionalen Strukturen der Kanarischen Inseln.

Für SpanienHelfer werden wir deshalb eigene praktische Anleitungen erstellen. Darin können wir beispielsweise erklären, wie die Registrierung vor Ort funktioniert, wie die Gesundheitskarte beantragt wird, welche Online-Dienste zur Verfügung stehen und wie man sein zuständiges Centro de Salud findet.

Damit bleibt dieser allgemeine Spanien-Ratgeber übersichtlich, während die regionalen Beiträge konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitungen liefern.

Gesundheitsversorgung in Andalusien und an der Costa del Sol

Für Bewohner Andalusiens gelten wiederum die dortigen regionalen Verwaltungs- und Versorgungsstrukturen. Das betrifft damit auch Auswanderer, die beispielsweise in Málaga, Marbella, Estepona, Fuengirola, Mijas oder anderen Orten an der Costa del Sol leben.

Auch für Andalusien werden wir deshalb eigene Anleitungen zu Gesundheitskarte, Gesundheitszentren, Terminverwaltung und weiteren praktischen Abläufen erstellen.

Unser Grundprinzip lautet dabei: Der Spanien-Ratgeber erklärt das System, der regionale Ratgeber erklärt den konkreten Ablauf vor Ort.

Was sollte man vor dem Umzug nach Spanien klären?

Die Krankenversicherung sollte nicht erst nach dem Umzug organisiert werden. Idealerweise steht bereits vorher fest, auf welcher Grundlage die Gesundheitsversorgung in Spanien abgesichert sein wird.

  • Versicherungsstatus klären: Besteht der Anspruch künftig über eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit in Spanien, über einen anderen Staat, ein S1 oder eine private Krankenversicherung?
  • Bestehende Versicherung informieren: Vor dem Wohnsitzwechsel sollte geklärt werden, welche Auswirkungen der Umzug auf den bisherigen Versicherungsschutz hat.
  • Unterlagen vorbereiten: Wichtige Versicherungsnachweise und gegebenenfalls medizinische Unterlagen sollten verfügbar sein.
  • Dauermedikation planen: Wer regelmäßig Medikamente benötigt, sollte Wirkstoffe, Dosierungen und die weitere Versorgung rechtzeitig mit einem Arzt klären.
  • Region berücksichtigen: Bereits vor dem Umzug kann geprüft werden, welcher regionale Gesundheitsdienst am neuen Wohnort zuständig ist.

Besonders bei chronischen Erkrankungen oder einer laufenden Behandlung ist eine gute Vorbereitung sinnvoll, damit der Wechsel zwischen den Gesundheitssystemen möglichst ohne Versorgungslücke erfolgt.

Was sollte man nach der Ankunft erledigen?

Welche Schritte konkret erforderlich sind, hängt vom persönlichen Versicherungsstatus ab. Sobald der Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung geklärt ist, sollte die praktische Registrierung im zuständigen regionalen Gesundheitssystem nicht unnötig aufgeschoben werden.

  • Anspruch auf Gesundheitsversorgung klären beziehungsweise registrieren.
  • Beim zuständigen regionalen Gesundheitsdienst anmelden.
  • Tarjeta Sanitaria beziehungsweise regionale Gesundheitskarte beantragen.
  • Zuständiges Centro de Salud feststellen.
  • Zuordnung zum Médico de Familia prüfen.
  • Verfahren für Terminvereinbarungen kennenlernen.
  • Bei Dauermedikation rechtzeitig die weitere Verschreibung organisieren.
  • Notrufnummer 112 und wichtige medizinische Anlaufstellen am Wohnort kennen.

Wer diese Punkte erledigt, muss sich nicht erst während einer Erkrankung mit den grundlegenden Verwaltungswegen beschäftigen.

Typische Fehler nach der Auswanderung

Viele Schwierigkeiten entstehen dadurch, dass unterschiedliche Dokumente und Systeme miteinander verwechselt werden.

  • NIE mit Krankenversicherung verwechseln: Die NIE ist eine Identifikationsnummer für Ausländer und kein Nachweis einer Krankenversicherung.
  • EHIC als dauerhafte Lösung betrachten: Die Europäische Krankenversicherungskarte ist grundsätzlich für vorübergehende Aufenthalte gedacht.
  • Öffentliche und private Kliniken verwechseln: Nicht jede medizinische Einrichtung gehört zum öffentlichen Gesundheitssystem.
  • Erst im Krankheitsfall registrieren: Wer Anspruch auf das öffentliche System hat, sollte die notwendigen Schritte möglichst früh erledigen.
  • Nur auf den Preis einer privaten Versicherung achten: Leistungsumfang, Ausschlüsse, Wartezeiten, Copagos und Ärztenetz können mindestens ebenso wichtig sein.
  • Regionale Unterschiede ignorieren: Viele praktische Abläufe werden von der jeweiligen autonomen Gemeinschaft organisiert.

Wichtige Begriffe im spanischen Gesundheitssystem

SNS – Sistema Nacional de Salud: das öffentliche spanische Gesundheitssystem.

INSS – Instituto Nacional de la Seguridad Social: eine zentrale Institution der spanischen Sozialversicherung, die unter anderem bei der Anerkennung bestimmter Ansprüche auf Gesundheitsversorgung eine wichtige Rolle spielt.

Tarjeta Sanitaria Individual (TSI): persönliche Gesundheitskarte für die Nutzung des öffentlichen Gesundheitssystems.

Centro de Salud: öffentliches Gesundheitszentrum und wichtige Anlaufstelle der Primärversorgung.

Médico de Familia: Hausarzt beziehungsweise Arzt der allgemeinmedizinischen Primärversorgung.

S1: europäisches Dokument zur Registrierung eines Anspruchs auf Gesundheitsversorgung im Wohnstaat, wenn unter den entsprechenden Voraussetzungen ein anderer Staat zuständig ist.

EHIC/TSE: Europäische Krankenversicherungskarte für medizinisch notwendige staatliche Versorgung während eines vorübergehenden Aufenthalts.

Farmacia: Apotheke.

Copago: Eigenbeteiligung beziehungsweise Zuzahlung, die je nach Versicherung oder Leistung anfallen kann.

Fazit: Gesundheitsversorgung frühzeitig organisieren

Spanien verfügt über ein umfangreiches öffentliches Gesundheitssystem und gleichzeitig über einen großen privaten Gesundheitssektor. Für Auswanderer besteht die wichtigste Aufgabe zunächst darin, den eigenen Versicherungsstatus eindeutig zu klären.

Erst danach folgen die praktischen Fragen: Welche Gesundheitskarte benötige ich? Welches Centro de Salud ist zuständig? Wie bekomme ich einen Hausarzttermin? Wie funktioniert eine Überweisung zum Facharzt und wo erhalte ich meine Medikamente?

Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und Menschen ohne Erwerbstätigkeit können dabei unterschiedliche Voraussetzungen haben. Deshalb gibt es nicht den einen identischen Weg für jeden, der nach Spanien zieht.

SpainHelfer wird diese Themen Schritt für Schritt vertiefen. Dieser Ratgeber bildet dafür die Grundlage. Eigene Detailartikel erklären anschließend unter anderem S1, EHIC, Tarjeta Sanitaria, private Krankenversicherung sowie die konkreten Abläufe auf den Kanarischen Inseln und in Andalusien.

Grundregel für die Auswanderung: Nicht erst beim ersten Arztbesuch klären, wie die Gesundheitsversorgung funktioniert. Wer Versicherungsstatus, Registrierung und zuständige Anlaufstellen frühzeitig organisiert, hat die wichtigsten Grundlagen bereits geschaffen.