Wer in Spanien eine Immobilie kaufen, bestimmte Verträge abschließen oder andere wirtschaftliche und behördliche Angelegenheiten erledigen möchte, begegnet schnell der NIE-Nummer. Die Número de Identidad de Extranjero (NIE) ist die persönliche Identifikationsnummer für Ausländer, die aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen mit Spanien in Beziehung stehen.
Was ist die NIE-Nummer?
Die NIE ist eine persönliche und eindeutige Nummer, die einem Ausländer zur Identifikation gegenüber spanischen Behörden und bei zahlreichen weiteren Vorgängen zugeordnet wird.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der NIE selbst und einem Aufenthaltsrecht: Eine NIE ist kein Aufenthaltstitel und kein Nachweis dafür, dass man in Spanien resident ist.
Wann wird eine NIE benötigt?
Eine NIE wird bei vielen wirtschaftlichen, beruflichen oder behördlichen Vorgängen in Spanien benötigt. Ob sie für einen konkreten Vorgang erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
Typische Situationen können beispielsweise mit Immobilien, steuerlichen Angelegenheiten, geschäftlichen Tätigkeiten oder anderen Verwaltungsverfahren zusammenhängen.
Wo kann man die NIE beantragen?
Wer sich in Spanien befindet, kann die Zuteilung der NIE bei den dafür zuständigen Stellen der Policía Nacional beziehungsweise bei den zuständigen Ausländerbehörden beantragen.
Wer sich nicht in Spanien befindet, kann die NIE grundsätzlich über die für den Wohnort zuständige spanische Auslandsvertretung beantragen.
Je nach Behörde und Ort können Terminvergabe und organisatorischer Ablauf unterschiedlich sein. Deshalb sollte vor dem Termin immer geprüft werden, welche Vorgaben die konkret zuständige Stelle veröffentlicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zu den zentralen Unterlagen gehören insbesondere:
- das ausgefüllte und unterschriebene Formular EX-15,
- ein gültiges Identitätsdokument und die erforderlichen Kopien,
- die Angabe beziehungsweise Begründung der wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründe für die Beantragung,
- der Nachweis über die entsprechende Gebühr mit dem Modelo 790, Código 012.
Bei einer Beantragung durch einen Vertreter sind zusätzliche Nachweise über die Vertretungsbefugnis erforderlich. Auch bei Minderjährigen gelten zusätzliche Anforderungen.
Das Formular EX-15
Für die Beantragung wird das amtliche Formular EX-15 verwendet. Darin werden unter anderem die persönlichen Daten sowie die Gründe angegeben, aus denen die NIE benötigt wird.
Gerade die Begründung sollte zum tatsächlichen Anlass der Beantragung passen. Die zuständige Behörde kann entsprechende Nachweise verlangen.
Gebühr: Modelo 790 Código 012
Für die Zuteilung einer NIE auf Antrag wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Für das Verfahren wird das Modelo 790 Código 012 verwendet.
Da Gebühren und Zahlungsmodalitäten geändert werden können, sollte der aktuell geltende Betrag unmittelbar vor der Antragstellung auf der offiziellen Seite der spanischen Policía Nacional geprüft werden.
Wie lange dauert die Beantragung?
Für das Verfahren zur Zuteilung einer NIE nennt die Policía Nacional eine maximale Entscheidungsfrist von fünf Tagen ab Eingang des Antrags beim zuständigen Bearbeitungsorgan.
Bei einer Beantragung über ein spanisches Konsulat kann die praktische Bearbeitungszeit jedoch länger sein, weil die NIE von der zuständigen Stelle in Spanien vergeben wird und die Auslandsvertretung das Verfahren vermittelt.
NIE ist nicht gleich Residencia
Dieser Punkt ist besonders wichtig: Die NIE dient zunächst der Identifikation. Sie allein berechtigt nicht zum dauerhaften Aufenthalt in Spanien und bescheinigt auch keine steuerliche oder aufenthaltsrechtliche Ansässigkeit.
Wer dauerhaft nach Spanien ziehen möchte, muss deshalb zusätzlich prüfen, welche aufenthaltsrechtlichen Anmeldungen oder Genehmigungen für die eigene Situation erforderlich sind.
Praktischer Tipp
Vor der Antragstellung sollte zuerst geklärt werden, wofür die NIE konkret benötigt wird. Danach lässt sich feststellen, welche Behörde zuständig ist, ob ein Termin erforderlich ist und welche Nachweise zum individuellen Antrag mitgebracht werden müssen.
Die Vorgaben einzelner Polizeidienststellen und Konsulate können sich organisatorisch unterscheiden. Deshalb sollten Terminregeln, Unterlagen und Gebühren kurz vor dem Antrag noch einmal bei der zuständigen offiziellen Stelle kontrolliert werden.